Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen keine PFAS-haltigen Feuerlöscher mehr abgegeben werden, wo sie in öffentlichen Bereichen aushängen, beispielsweise in Behörden oder Verkaufsstätten. Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/2462 hat die Europäische Kommission neue Regelungen erlassen, die ab 2026 den Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen erheblich einschränken. Wir erklären, wieso es schon jetzt Handlungsbedarf für Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen gibt.
PFAS in Feuerlöschern und Feuerlöschschäumen
Fluorhaltige Schaumlöschmittel wurden lange Zeit wegen ihrer hervorragenden Wirksamkeit bei Flüssigkeitsbränden in den meisten Schaumlöschern verwendet. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften finden sie sich in zahlreichen Alltagsprodukten wieder. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass diese Stoffe in die Umwelt und ins Grundwasser gelangen – und über die Nahrungskette weltweit auch in den menschlichen Körper. Aktuelle Studien bringen PFAS mit einer Vielzahl gesundheitlicher Risiken in Verbindung.
Worauf Sie nach dem PFAS-Verbot in Schaumlöschmitteln achten sollten
Im Zuge der Regulierung von PFOS und PFOA kam es in der Schaummittelproduktion zu einem Wechsel von langkettigen C8-Fluortensiden hin zu kürzerkettigen C6-Verbindungen. Daher gehören C8-haltige Löschmittel seit rund zehn Jahren nicht mehr zum Standard bei der Herstellung von Feuerlöschern. C6-basierte Schaummittel, die PFHxA enthalten, traten an ihre Stelle, unterliegen jedoch seit September 2024 ebenfalls Beschränkungen im Rahmen der REACH-Verordnung. Infolgedessen haben viele Hersteller die Produktion dieser C6-Löschmittel bereits eingestellt oder ein baldiges Produktionsende angekündigt. Wir haben Sie bereits Anfang 2023 über das Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel in Feuerlöschern informiert und möchten Ihnen heute ein Update zum Thema geben.
Wie stellen Sie fest, ob PFAS in Feuerlöschern auch in Ihrem Betrieb vorhanden sind?
Obwohl die Risiken von PFAS schon länger bekannt sind, befinden sich noch immer zahlreiche Feuerlöscher mit fluorhaltigem Schaum im Umlauf. Während fluorfreie Alternativen mittlerweile erhältlich sind, erkennen viele Nutzerinnen und Nutzer PFAS-haltige Geräte nicht auf Anhieb. Daher ist beim Kauf oder Austausch besondere Aufmerksamkeit gefragt. Auch die Entsorgung dieser sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ stellt hohe Anforderungen – sie muss fachgerecht und unter streng kontrollierten Bedingungen erfolgen, um Umwelt und Gesundheit zu schützen.
Jetzt auf fluorfreie Schaumlöschmittel umsteigen
Bei der Auswahl neuer, PFAS-freier Feuerlöscher – sei es bei einer Neuanschaffung oder beim Ersatz vorhandener Geräte – empfiehlt auch das Umweltbundesamt der Umstieg auf fluorfreie Alternativen. Sämtliche deutschen Feuerlöscherhersteller bieten inzwischen leistungsstarke Modelle an, die nach DIN EN 3 geprüft sind und vollständig auf PFAS verzichten. Diese fluorfreien Geräte sind nicht von den künftigen gesetzlichen Einschränkungen betroffen. Der Kauf von Löschern mit PFAS-haltigem AFFF (Aqueous Film Forming Foam) hingegen ist nicht zukunftsfähig, da deren Entsorgung voraussichtlich in naher Zukunft kostenintensiv über spezialisierte Fachbetriebe erfolgen muss.
Konkrete Empfehlungen für Ihren Betrieb
In jedem Fall ist eine umweltschonende Anwendung und Entsorgung Pflicht. Für viele Einsatzbereiche stehen heute PFAS-freie Alternativen wie Wasser-, Pulver- oder fluorfreie Schaumlöscher zur Verfügung. CO₂-Löscher sind nur eingeschränkt geeignet und gelten nicht als Ersatz.
Als PFAS-freie Alternativen – je nach Brandklasse und Einsatzzweck – kommen infrage:
Mittelfristig werden fluorhaltige Schaummittel in der EU wohl nicht mehr eingesetzt werden
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, den Einsatz von PFAS in Feuerlöschmitteln vollständig zu untersagen. Für verschiedene PFAS-Verbindungen gelten bereits Beschränkungen oder es sind solche in Vorbereitung. Darüber hinaus wird aktuell an einer weiteren Verordnung gearbeitet, die den Einsatz von PFAS in sämtlichen anderen Anwendungsbereichen untersagen soll. Es ist daher damit zu rechnen, dass bald ein generelles Verbot für die Herstellung und den Verkauf fluorhaltiger Schaummittel in Kraft tritt. Nach einer Übergangsfrist wird dieses Verbot voraussichtlich auch den praktischen Einsatz durch Betreiber untersagen. Dies schließt auch die Wiederbefüllung bestehender Feuerlöscher mit PFAS-haltigen Schaummitteln ein. Solche Nachfüllungen dürfen künftig nicht mehr angeboten werden, weshalb viele Hersteller den Vertrieb entsprechender Ersatzfüllungen in naher Zukunft einstellen werden oder bereits eingestellt haben.