Erstellung eines
Explosionsschutzdokuments
Sie benötigen ein Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können. Als Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, in denen solche gefährlichen explosionsfähigen Gemische entstehen können, sind Sie vor Inbetriebnahme oder vor Veränderung von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Unsere Leistungen bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments
Sichtung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV
Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bildet hauptsächlich die Gefahrstoffverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, das alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen enthält, die getroffen wurden, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Zu den erforderlichen Maßnahmen zählen insbesondere die Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche für den so genannten Normalbetrieb und deren Einteilung in Zonen.
Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß §6 GefStoffV
Sie benötigen ein Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können. Als Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, in denen solche gefährlichen explosionsfähigen Gemische entstehen können, sind Sie vor Inbetriebnahme oder vor Veränderung von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Wir von ecoprotec unterstützen Sie bei der Erstellung.
Wichtig für jedes
Explosionsschutzdokument
Wichtig für jedes Explosionsschutzdokument
Die Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, in denen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, sind verpflichtet, vor Inbetriebnahme oder vor Veränderung von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Keine Sorge! Wir arbeiten praxisorientiert.
Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bildet hauptsächlich die Gefahrstoffverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, das alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen enthält, die getroffen wurden, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Zu den erforderlichen Maßnahmen zählen insbesondere die Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche für den so genannten Normalbetrieb und deren Einteilung in Zonen. Doch auch besondere Vorgänge und Tätigkeiten, die bei der Zoneneinteilung nicht berücksichtigt werden müssen, sind mit einzubeziehen.
Aus dem Explosionsschutzdokument muss hervorgehen,
Bei der Erstellung prüfen wir,
Die Dokumentation beinhaltet