Erstellung eines Explosionsschutzdokuments
Sie benötigen ein Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können. Als Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, in denen solche gefährlichen explosionsfähigen Gemische entstehen können, sind Sie vor Inbetriebnahme oder vor Veränderung von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Unsere Leistungen bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments
Sichtung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV
Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bildet hauptsächlich die Gefahrstoffverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, das alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen enthält, die getroffen wurden, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Zu den erforderlichen Maßnahmen zählen insbesondere die Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche für den so genannten Normalbetrieb und deren Einteilung in Zonen.
Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß §6 GefStoffV
Sie benötigen ein Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können. Als Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, in denen solche gefährlichen explosionsfähigen Gemische entstehen können, sind Sie vor Inbetriebnahme oder vor Veränderung von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Wir von ecoprotec unterstützen Sie bei der Erstellung.
Wichtig für jedes
Explosionsschutzdokument
Wichtig für jedes Explosionsschutzdokument
Die Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, in denen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, sind verpflichtet, vor Inbetriebnahme oder vor Veränderung von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Keine Sorge! Wir arbeiten praxisorientiert.
Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bildet hauptsächlich die Gefahrstoffverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, das alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen enthält, die getroffen wurden, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Zu den erforderlichen Maßnahmen zählen insbesondere die Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche für den so genannten Normalbetrieb und deren Einteilung in Zonen. Doch auch besondere Vorgänge und Tätigkeiten, die bei der Zoneneinteilung nicht berücksichtigt werden müssen, sind mit einzubeziehen.
Aus dem Explosionsschutzdokument muss hervorgehen,
dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind.
dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes).
ob und falls ja welche Bereiche entsprechend Anhang I in
Ex-Zonen eingeteilt wurden.für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden.
wie die Vorgaben zu wiederkehrenden Prüfungen umgesetzt werden.
welche Prüfungen durchzuführen und welche Prüffristen einzuhalten sind.
Bei der Erstellung prüfen wir,
ob gefährliche Mengen oder Konzentrationen verschiedener Gefahrstoffe, Explosionsgefährdungen auslösen können.
ob Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können, vorhanden sind.
ob und falls ja welche Bereiche entsprechend Anhang I in Ex-Zonen eingeteilt wurden.
Die Dokumentation beinhaltet
alle ermittelten und bewerteten Explosionsgefährdungen.
die getroffenen Vorkehrungen, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen.
eine Auflistung, für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen (primär, sekundär, tertiär) getroffen worden sind.
die Bereiche, die in Ex-Zonen eingeteilt wurden.
wie die Vorgaben beim Umgang mit Fremdfirmen umgesetzt werden.
eine Aufstellung, welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.