Gefährdungs­beurteilung in Ihrem Unternehmen

Die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Die Gefährdungs­beurteilung (GBU) ist dabei die Grundlage, um alle notwendigen Handlungsbedarfe hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheits­schutzes erkennen und Maßnahmen ergreifen zu können. Die Betrachtung der Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten und der dabei auftretenden Gefährdungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungs­beurteilung.

Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung

Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument (gemäß §5 ArbSchG) der systematischen Prävention. Sie bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz und dient der Festlegung von Schutzmaßnahmen und der Prüfung ihrer Wirksamkeit.

Neben den Tätigkeiten spielen Gefährdungen durch Arbeitsmittel wie Maschinen, Gefahrstoffen oder Biostoffen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung. Darüber hinaus begutachten wir Arbeitsplätze, -verfahren und -abläufe, so dass auch damit verbundene technische und organisatorische Mängel erkannt werden. In der Praxis unterscheidet man drei Vorgehensweisen zur Gefährdungs­beurteilung:

  • arbeitsbereichsbezogen
  • tätigkeitsbezogen
  • personenbezogen

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen bilden die systematische Grundlage für Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Diese umfassen beispielsweise die Unterweisungen der Beschäftigten, die Gefahren reduzierende und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln sowie gegebenenfalls organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (sofern technische Maßnahmen nicht ausreichend sind).

Durch die Priorisierung von Risiken und Handlungsbedarfen unterstützen wir Sie, die dringlichsten Handlungsbedarfe zu erkennen und schnellstmöglich geeignete Maßnahmen zu treffen. Durch die regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen bleibt diese auf Stand, was die Situation im Unternehmen und die Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben betrifft. Den Rhythmus und Prozess der Aktualisierung legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.

Durch diese Vorgehensweise unterstützen wir Sie bei der Prävention und beim Aufbau und der Aufrechterhaltung einer rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation.

Was können wir für Sie tun?

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Die 7 Schritte der Gefährdungs­beurteilung

Der etablierte Prozess der Gefährdungs­beurteilung in sieben Schritten orientiert sich am PDCA-Zyklus, einer Vorgehensweise im kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung am Arbeitsplatz Schaubild Kreis ecoprotec
Gefährdungsbeurteilung Kreislauf Grfaik ecoprotec Arbeitssicherheit

Eine Gefährdungs­beurteilung zahlt sich aus

Ein Arbeitsunfall bedeutet zunächst persönliches Leid für die betroffene Person, was es als oberstes Ziel zu vermeiden gilt. Darüber hinaus besteht für das Unternehmen eine große Zusatzbelastung, was die finanziellen und zeitlichen Kapazitäten betrifft.

Die Kosten von Ausfallzeiten für Ihr Unternehmen können Sie exemplarisch mit Hilfe unseres Kostenrechners ermitteln. Aus beiden oben genannten Gründen empfehlen wir, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz einen hohen Stellenwert in der eigenen Organisation einzuräumen.

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Unsere Leistungen hinsichtlich einer Gefährdungsbeurteilung
in Ihrem Betrieb

Beratung und
Planung

  • Information

  • Schulung

  • Beratung

  • Vorgespräche

Umsetzung möglicher Maßnahmen

  • Maßnahmenplanung

  • Umsetzung der
    Gefährdungsbeurteilung

  • Langzeitbegleitung

Analyse und Durchführung

  • Evaluierung

  • Methoden­anwendung

  • Dokumentation

Individuelle
Leistungen

  • Individuelles Coaching

  • Workshops

  • Veränderungs­prozesse

  • Team-­Entwicklung

Wie können wir Sie unterstützen?

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