Stellungnahme gemäß Arbeitsstätten­verordnung

Mit Hilfe unserer Erfahrung und unserer branchenübergreifenden Expertise kennen wir praxisnahe Lösungen, um die unterschiedlichen Anforderungen der ASR zu berücksichtigen.

Daher freuen wir uns, wenn wir Sie bereits bei der Planung der baulichen Gegebenheiten Ihrer Betriebsstätte dabei unterstützen, sämtlichen Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gerecht zu werden, um Sie dann auch darüber hinaus beim laufenden Betrieb bei der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen begleiten zu können.

Umsetzung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten –
Von der Bauphase bis zum laufenden Betrieb

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (oder kurz ASR) werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und veröffentlicht. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der staatlichen Arbeitsschutzbehörden zusammen. Die Regeln sollen den Unternehmen als praktische Handlungshilfe dienen und bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben unterstützen.

Hierbei wird unter anderem auf folgende ASR eingegangen:

  • ASR V3a.2 – Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen
  • ASR A1.5 – Fußböden
  • ASR A1.7 – Türen und Tore
  • ASR A1.8 – Verkehrswege
  • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
  • ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge

Unser Tipp für jedes Unternehmen

Beachten Sie bereits in der baulichen Planungsphase einer Arbeitsstätte die ASR. Es wird empfohlen, dass Bauherren bei der Planung von Arbeitsstätten bereits die möglichen baulichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen.

Wo ist der Zusammenhang zwischen den ASR und der Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine EU-Richtlinie, die eine gemein­same Basis für den Arbeitsschutz in Europa schaffen soll. Die Richtlinie legt Mindest­anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union fest.

In Deutschland wird die Richtlinie durch die ASR umgesetzt. Somit stellen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten eine nationale Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung dar, indem sie die konkreten Anforderungen für Arbeitsstätten in Deutschland definieren und die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ermöglichen.

Die ASR dienen der Konkretisierung der Anforderungen an Arbeitsstätten, die in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt sind. Dabei legen die ASR die grundlegenden Anforderungen an Arbeitsstätten in Deutschland fest. Darunter zählen zum Beispiel der Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze und auch bauliche Komponenten wie Verkehrswege, Beleuchtung, Belüftung, der Brandschutz oder Notausgänge.

Was können wir für Sie tun?

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