Hinweisgebersystem für alle Branchen

Die EU-Whistleblower-Richtlinie wird für deutsche Unternehmen ab 2023 zur Pflicht. Mit unserer Lösung sind Sie optimal auf die Umsetzung des neuen Gesetzes vorbereitet: Digital, anonym und DSGVO-konform.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie wird nationales Recht

Alles begann im Oktober 2019 mit der „EU-Whistleblower-Richtlinie“. Doch was beinhaltet eigentlich die „EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“?

Personen, die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten, nehmen Gefährdungen oder Schädigungen des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahr. Wenn Mitarbeitende Verstöße melden, treten sie als sogenannte Hinweisgeber auf und können entscheidend dazu beitragen, Zuwiderhandlungen im eigenen Unternehmen oder innerhalb der eigenen Organisation aufzudecken.

Häufig schrecken potenzielle Hinweisgeber allerdings davor zurück, einen möglichen Verdacht zu melden – meist auch aus Angst vor Repressalien. Genau hier wird nun mit dem am 16.12.2022 vom Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die EU-Whistleblower Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. In der letzten Plenarsitzung des Deutschen Bundesrates war die aktuelle Fassung noch gekippt worden, da es in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden könne. Voraussichtlich geht das neue Gesetz nun an den Vermittlungsausschluss von Bundesrat und Bundestag. Dass es noch in diesem Jahr kommen wird, gilt als gewiss. Nach der Verkündung wird es anschließend drei Monate später automatisch in Kraft treten. Unternehmen und Organisationen in Deutschland sollten sich daher schon jetzt auf die Umsetzung entsprechender Maßnahmen vorbereiten.

Müssen Unternehmen jetzt tätig werden?

Ob auch Ihr Unternehmen entsprechende Maßnhamen ergreifen sollte, um potenzielle Hinweisgeber entsprechend zu schützen, hängt von der Anzahl Ihrer Mitarbeitenden ab. Während kleinere Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten zunächst keine zwingenden Maßnahmen treffen müssen, unterscheidet sich bei größeren Organisationen und Unternehmen nur der Zeitpunkt, wann eine entsprechende Meldeplattform installiert werden muss.

Wird in betroffenen Betrieben keine interne Meldestelle eingerichtet, werden Meldungen be- oder sogar verhindert oder drohen Hinweis­gebenden aufgrund einer Meldung Repressalien, stehen Bußgelder von bis zu 50.000 € im Raum.

Ab
250 Angestellte

Unternehmen mit über 249 Beschäftigten müssen bereits ab Mitte des Jahres 2023 direkt nach Inkraftreten des HinSchG tätig werden.

Mehr als 50 aber weniger als 250 Mitarbeitende

Für Unternehmen und Organisationen mit mehr als 49 aber weniger als 250 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Weniger als
50 Beschäftigte

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind vom HinSchG nicht betroffen und müssen nicht zwingend Maßnahmen ergreifen.

Auch wenn kleinere Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden aktuell nicht betroffen sind, so ist nicht ausgeschlossen, dass dies durch entsprechende Gesetzesänderungen in der Zukunft angepasst werden wird. Darüber hinaus sollten Unternehmen mit 30 oder 40 Beschäftigten zumindest vorsorglich über die Einrichtung einer internen, anonymen Meldestelle nachdenken. Erwarten Sie in den nächsten Jahren mit einer Expansion Ihres Unternehmens? Planen Sie zukünftig, weitere Stellen zu schaffen? Wächst Ihr Betrieb durch die Erschließung neuer Standorte?

Die Lösung: Ein digitales Hinweis­gebersystem

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann werfen Sie am besten doch selbst einen Blick auf die Hinweisgeberplattform. Jetzt kostenfreien Zugriff anfordern.

Die Vorteile einer digitalen Meldeplattform

BSI-konform

Sämtliche Nutzdaten, die erfasst werden, werden BSI-konform Ende zu Ende verschlüsselt. Kein Mitlesen durch den Betreiber möglich.

Anonymität

Anonymitätsgarantie: Das System ermöglicht eine vollständig anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und -empfänger-

Datenkontrolle

Metadaten in hoch­geladenen Dokumenten erkennt das System, warnt die hinweisgebende Person und löscht sie, falls gewünscht.

Datenschutzkonform

Das Angebot erfolgt aus­schließlich über zertifizierte, deutsche Rechen­zentren. Entwicklung und Umsetzung made in Germany.

IT-Sicherheit

Weder im „Case Management“ und „Meldeplattform“ noch in der Cloud-Infrastruktur wurden Sicherheitslücken entdeckt.
(Stand: 04.11.2020)

Rechenzentrum

Colocation-Rechen­zentrum: Kein Server­zugriff, ISO / IEC 27001:2013 zertifiziert und ISO 9001:2015 zertifiziert

Praxiserprobt

Erfolgreich bestandene Sicherheitsprüfungen durch realitätsnahe Simulationen von Hackerangriffen und Stresstests.

Transparenz

Bereitstellung von um­fassenden Dokumenta­tionen wie z. B. FAQs, Datenschutz­erklärung, DSFA, Gutachten, Pentests etc.

Welche Lösung passt zu Ihren Anforderungen?

Basic Standard Enterprise
Meldeplattform (SaaS)
Melde- und Kommunikationskanal gemäß EU-Whistleblower Richtlinie
Vorkonfigurierte Texte für Datenschutz und FAQ
Texte und CI der Meldeplattform konfigurierbar
Anzahl Sprachen (Texte/Formulare) 2 4 beliebig viele
Case Management (SaaS)
Dokumentation der Fallbearbeitung
IT-Sicherheit und Datenschutz (u.a. End-to-End; 2FA)
Berechtigungskonzept (inkl. Administration/Fallbearbeitung)
Workflowgestützte Fallbearbeitung
Automatisiertes Fristen-Monitoring
Mehrsprachige Fallbearbeitung inkl. DeepL-Schnittstelle
Konzernfähigkeit (mehrere Organisationen)
Bearbeitungsprozess, Rechtekonzept und Fallakte anpassbar
User 1 Multiuser Postfach inkl. 1 User inkl. 3 User

Ihre Ansprechpartner zum HinSchG bei ecoprotec

Noch Fragen zur Hinweisgeber­plattform bei ecoprotec?

Wie können wir Sie bei der Umsetzung der Whistleblower Richtlinie unterstützen? Haben Sie noch offene Fragen zu einer digitalen Meldeplattform? Wie können wir Sie am besten erreichen? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Vertrieb Datenschutz
Jan Kell

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