SiGeKo2023-09-01T13:13:28+02:00

SiGeKo von ecoprotec

Neben den einzelnen Unternehmen macht der Staat mit der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen auch den Bauherrn für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen verantwortlich.

Mit über 20 Jahren Erfahrung bei der Sicherheitskoordination auf Baustellen unterstützen wir Sie bundesweit bei Ihren Bauprojekten. Unsere SiGeKo sind hochqualifizierte Fachkräfte, die ganz genau wissen, worauf es beim Thema Baustellensicherheit ankommt.

SiGeKo – Der Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordinator für Baustellen

Gemäß der HOAI sollte der Gesundheitsschutz­koordinator (oder kurz SiGeKo) schon früh ins Projekt eingebunden werden um alle relevanten Themen mit in die Ausschreibung und Vergabe zu bringen. Je nach Umfang der Baustelle hat der Bauherr spätestens 14 Tage vor Baubeginn diese bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde durch eine Vorankündigung anzumelden. Eine Baustellenordnung ist die Hausordnung einer Baustelle und dient zusammen mit den anderen Dokumenten, die der Koordination obliegen, der Einweisung der Unternehmen und führt zu mehr Rechtssicherheit bei Ihrem Projekt. Im Sicherheits- und Gesundheits­schutzplan (oder kurz SiGePlan) werden alle übergreifenden Gefährdungen und die wesentlichen gewerktypischen Gefährdungen in einen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang gebracht.

Schon bei der Planung eines Bauwerks sollen auch spätere Arbeiten bei Wartungs- und Instandhaltungs­arbeiten berücksichtigt werden. Wir suchen gemeinsam mit unseren Projektpartnern nach Lösungen für potenziell später auftretende Probleme und stellen diese in der Unterlage für spätere Arbeiten zusammen. Zu den Aufgaben eines SiGeKos gehört es, Gefährdungen, die durch das Zusammenarbeiten verschiedener Unternehmen entstehen, frühzeitig zu erkennen und hierzu geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Benötigen Sie einen SiGeKo zur Realisierung Ihres Bauprojekts? Dann nehmen Sie am besten gleich mit uns Kontakt auf!

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Umsetzung eines SiGe-Plans

Um geeignete Schutzmaßnahmen effektiv planen und entwickeln zu können, ist die Erstellung eines SiGe-Plans erforderlich. In der Praxis kommt es häufig zu Planänderungen und geplante Vorhaben laufen oft gänzlich anders als sie ursprünglich mal angedacht waren. Um dem entgegenzuwirken, legen wir besonders hohen Wert auf den ständigen Austausch mit den aufsichtführenden Ansprechpartnern vor Ort.

Dies ermöglicht es uns Probleme schnell zu erkennen und frühzeitig Lösungen herbeizuführen. Wir führen regelmäßige Sicherheitsbegehungen auf der Baustelle durch und neben dem zuvor genannten Austausch mit den Vorarbeitern kontrollieren wir stichprobenhaft, ob bestehende Gesetze und Vorschriften auf der Baustelle richtig angewendet werden. Vorgefundene Mängel werden mit den betroffenen Personen direkt besprochen und es wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Bei Gefahrenzuständen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem schweren Unfall führen (sog. Gefahr im Verzug) schreiten wir ein und erteilen klare Anweisungen zur Minimierung der Gefährdung.

Die auf der Baustelle vorgefundenen Mängel werden bei uns durch den Sicherheitskoordinator an die technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet, die in unserer Firmenzentrale das Backoffice bilden. Hier wird das Protokoll in einer tabellarischen Form mit Mängeln und dazugehörigen Fotos erstellt. Anschließend wird es an einen festgelegten Verteiler geschickt. So ist es uns möglich sicher zu stellen, dass jedes Protokoll spätestens am dritten Werktag seinen Empfänger erreicht. Über 85% unserer Protokolle sind bereits am nächsten Werktag versendet! Änderungen in der Planung, Störungen im Bauablauf führen häufig dazu, dass Ablaufpläne geändert und Planungen angepasst werden. Dies hat in der Regel auch Auswirkungen auf den Sige-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten, welche schon in der Planungsphase erstellt wurden. Daher prüfen wir regelmäßig den Planstand sowie die Ablaufpläne und passen die SiGe-Dokumente falls notwendig an.

Weitere Leistungen für Baustellen oder Bauwerke

Weitere Leistungen für Baustellen oder Bauwerke

Sicherheitseinrichtungen von Dächern und Gebäuden

Die gesetzlichen Grundlagen, wie die DIN 4426, ASR2.1 oder die DGUV Information 201-056 machen es erforderlich, die Sicherheitseinrichtungen auf den Dächern neu zu beurteilen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) führt vom Dach eine Bestandsaufnahme durch und erstellt ein Konzept für die nötige Sicherheits­einrichtung auf dem Dach. Mögliche Gefährdungen auf Dächern wie beispiels­weise Absturzgefahren vom Dachrand oder aus Dachöffnungen werden aufgenommen und in Plänen sowie einer entsprechenden Stellungnahme dargestellt. Zur Lösung der festgestellten Probleme und Umsetzung der darauffolgenden Schutzmaßnahmen beraten wir Sie gerne.

Erstellung von
Baustellen­einrichtungsplänen

Um die Sicherheit und Gesundheit der auf Ihrer Baustelle Beschäftigten zu gewährleisten, ist eine optimale Grundlage für Bauabläufe durch die Baustelleneinrichtung relevant.

Baustellen sind so einzurichten, dass die erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können und keine Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. Um dies zu erreichen, ist die Planung der Baustelleneinrichtung ein wichtiges Instrument. Ein Baustellen­einrichtungsplan (BE-Plan) stellt einen wesentlichen Teil der Arbeitsvorbereitung dar. Gemeinsam mit Ihnen planen wir die Baustelleneinrichtung Ihres Projektes und legen die Standorte aller relevanten Elemente fest.

Arbeitskonzepte zur Durchführung von Bauarbeiten

Auf Baustellen kommen komplexe Arbeitsschutzanforderungen verschiedener Tätigkeitsfelder zusammen. Unsere SiGeKos koordinieren die Arbeit verschiedener Unternehmen auf einer Baustelle.

Oft gibt es kein standardisiert anwendbares Arbeitsverfahren, das allen Ansprüchen genügt. Hier entwickeln wir ein auf Ihr Unternehmen und Ihre technische Ausstattung passendes Arbeitskonzept zur Realisierung Ihres Bauvorhabens.

Fragen und Antworten zum SiGeko auf Ihrer Baustelle

Was ist ein Beauftragter 3. nach BaustellV §4?2022-11-02T09:08:14+01:00

Der Bauherr kann einen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Pflichten aus der BaustellV beauftragen – dieser kann dann im Namen des Bauherrn die Sicherheitskoordination der Baustelle selbst übernehmen oder sich hierfür einen Sicherheitskoordinator bestellen. In diesem Fall bleibt bei ihm die Kontrollverantwortung gegenüber dem SiGeKo.

Trotz der Beauftragung eines Dritten mit der Wahrnehmung von Bauherrenpflichten verbleibt die Gesamtverantwortung für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle beim Bauherren.

Eventuelle Weisungsbefugnisse und Umfang der Haftung bei Versäumnissen und im Schadensfall sind vertraglich zu regeln. Häufig übernehmen Architekten oder Generalplaner die Funktion des Verantwortlichen Dritten, in dem sie im Auftrag des Bauherrn einen SiGeKo für eine Baumaßnahme bestellen.

Was ist ein SiGe-Plan?2022-11-02T09:08:44+01:00

Der SiGe-Plan zeigt die örtlichen und zeitlichen Überschneidungen der Gefährdungen einer Baustelle. Zu diesen Gefährdungen werden die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen oder vorzuhaltenden Sicherheitseinrichtungen beschrieben.

In Ergänzung hierzu sind die geltenden Vorschriften und Bestimmungen aufgeführt (DGUV, Arbeitsstättenrichtlinien, TRGS, TRBS, etc.).

Ab wann ist es sinnvoll, einen SiGeKo in die Planung meines Bauvorhabens einzubinden?2022-11-02T09:09:17+01:00

Der Sigeko sollte frühzeitig eingebunden werden um bei der Planung von bleibenden Sicherheitseinrichtungen mitwirken zu können. Auch für das Prüfen von Leistungsverzeichnissen in sicherheitstechnischer Hinsicht sowie bei der Planung der Baustelleneinrichtung ist eine Beauftragung des SiGeKos sinnvoll.

Dieser Zeitpunkt stellt in etwa das Ende der Entwurfsplanung dar. Eine Einbindung zu diesem Zeitpunkt ermöglicht es, etwaige Änderungen noch vor Ausschreibung des Projektes zu berücksichtigen.

Entbindet mich die Beauftragung eines SiGeKo von meiner Verantwortung als Bauherr oder Bauleiter?2022-11-02T09:09:48+01:00

Nein, zwar wird mit der Beauftragung eines Sicherheitskoordinators die Verantwortung für die Sicherheitskoordination abgegeben jedoch bleibt die Kontrollverantwortung für diese Tätigkeit beim Bauherren oder Bauleiter.

Insbesondere Bauleitern obliegt gemäß der Bauordnungen der Länder eine besondere Verantwortung zur sicheren Durchführung des Bauvorhabens.

Welche Unterlagen erstellt ein SiGeKo?2022-11-02T09:10:27+01:00

Gemäß Baustellenverordnung sind durch den SiGe-Koordinator der SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen (sofern diese für die Baumaßnahme notwendig sind). Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere Unterlagen, wie z. B. Baustellenaushänge, Flucht- und Rettungswegpläne, eine Baustellenordnung für die Baustelle zu erstellen.

Auch bei der Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde kann der SiGeKo unterstützen. Diese Leistungen gehören jedoch nicht zu den Grundleistungen und sind somit gesondert zu vergüten.

Welche Qualifikation sollte ein SiGeKo haben?2022-11-02T09:11:59+01:00

Ein SiGeKo soll über eine dem Projekt angemessene Berufserfahrung verfügen. Beispiele hierzu befinden sich in der RAB30 Anlage A. Des Weiteren muss er über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse verfügen, hierzu dient die Ausbildung nach RAB 30 Anlage B.

Hinzu kommen spezielle Koordinatorenkenntnisse welche mit der Ausbildung nach RAB30 Anlage C erworben werden.

Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich keinen SiGeKo beauftrage?2022-11-02T09:12:57+01:00

Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die durch die zuständige Behörde mit einem Bußgeld geahndet wird.

Weitere Folgen können zum Beispiel ein vorübergehender Baustopp oder Arbeitsschutzauflagen durch die Behörde sein.

Was mache ich, wenn ich vergessen habe, einen SiGeKo zu beauftragen?2022-11-02T09:14:08+01:00

Sollte vergessen worden sein einen SiGeKo zu beauftragen, muss dieses schnellstmöglich nachgeholt werden. Es ist in keinem Fall zu empfehlen dieses so lange hinauszuzögern bis das Versäumnis durch die Arbeitsschutzbehörden aufgedeckt wird.

Wann muss ich einen SiGeKo beauftragen?2022-11-02T09:14:45+01:00

Sobald mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf meiner Baustelle tätig werden. Auch Nachunternehmer zählen in diesem Zusammenhang als einzelne Gewerke.

Was gilt im Sinne der Baustellenverordnung als Baustart?2022-11-02T09:15:27+01:00

Im Sinne der Baustellenverordnung gilt das Einrichten der Baustelle als Baustart. Dazu gehört das Einrichten von Verkehrslenkungen, das Herstellen von Lagerflächen und Baustellen­einrichtungsflächen, aber auch das Roden und Freimachen des Baufelds sind hierunter zu verstehen.

Was ist eine Vorankündigung?2022-11-02T09:16:00+01:00

Die Vorankündigung ist ein Dokument womit das Bauvorhaben bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angekündigt wird. Sie beinhaltet unter anderem Informationen wie die Anschrift der Baustelle, die Dauer der Baustelle und die Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter und Firmen, sowie die Angaben zum zuständigen Sicherheitskoordinator.

Die Vorankündigung muss spätestens bis 14 Tage vor Baustelleneinrichtung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorliegen. Eine Kopie der Vorankündigung ist auf der Baustelle auszuhängen.

Welche Aufgaben hat ein SiGeKo?2022-11-02T09:16:43+01:00

In der Planung eines Bauvorhabens hat der SiGeKo folgende Aufgaben:

  • mitwirken, prüfen und beraten bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse bzw. Ausschreibungsunterlagen
  • erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
  • Beratung bei der Planung von bleibenden Sicherheitseinrichtungen am Bauwerk, z.B. Dachabsturzsicherungen
  • beraten bei der Terminplanung und Abstimmung von Ausführungszeiten.
  • beraten beim Planen der Baustelleneinrichtung, z. B. zu Sozialeinrichtungen oder erste Hilfe
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)

In der Ausführung eines Bauvorhabens hat der SiGeKo folgende Aufgaben:

  • bekanntmachen und erläutern des SiGe-Plans gegenüber allen Beteiligten
  • Koordinieren und Beraten der bauausführenden Firmen mit dem Ziel, gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden
  • Stichprobenhafte Überprüfung der bauausführenden Firmen auf Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
  • anpassen und fortschreiben des SiGe-Plans bei wesentlichen Änderungen im Bauablauf.

Fußnote: Die konkreten Aufgaben des SiGeKo sind in der RAB30 ausführlich gelistet und beschrieben

Wann benötigt man einen SiGeKo?2022-11-02T09:17:34+01:00

Die Notwendigkeit der Bestellung eines SiGeKo ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter auf der Baustelle und der Dauer der Baumaßnahme. Auch das Vorliegen von besonders gefährlichen Arbeiten nach Baustellenverordnung erfordert Koordinatorleistungen.

Was ist ein SiGeKo?2022-11-02T09:18:15+01:00

Die Abkürzung SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Er hat die Aufgabe gewerkeübergreifende Arbeitsschutzmaßnahmen zu koordinieren. Er steht dem Bauherren und den Planern in allen Belangen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes beratend zur Seite.

Was bedeutet Koordinator nach DGUV 101-004 / TRGS 524?2023-03-08T10:33:07+01:00

Auch bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen kann es vorkommen, dass diese von verschiedenen Gewerken oder Unternehmen ausgeführt werden müssen. Auch diese Gewerke sind im Sinne der Baustellenverordnung bzw. der Gefahrstoffverordnung zu koordinieren.

Diese Aufgabe übernimmt der Koordinator nach DGUV 101-004 / TRGS 524. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Koordinator sachkundig für Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist und dies durch Zertifikate nachweisen kann.

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