Ab Mai 2025 treten weitreichende Änderungen in Kraft, die die Einstufung, Kennzeichnung und Bewerbung chemischer Stoffe und Gemische betreffen. Die überarbeitete CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) der EU erweitert nicht nur den Gefahrenkatalog, sondern stellt auch neue Anforderungen an Etiketten und Werbematerialien.
Neue CLP-Verordnung ab Mai 2025
Die zentrale Neuerung der CLP-Verordnung ist das Inkrafttreten von vier zusätzlichen Gefahrenklassen. Diese spiegeln aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über Umwelt- und Gesundheitsrisiken wider:
1. und 2. Endokrine Disruptoren
Hormonell wirksame Stoffe – sogenannte endokrine Disruptoren – können das Hormonsystem von Menschen und Tieren stören. Diese werden mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit als auch mit Wirkung auf die Umwelt in jeweils einer neuen Gefahrenklasse unterschieden. Produkte mit solchen Substanzen müssen künftig klar gekennzeichnet werden.
3. PBT / vPvB-Stoffe
Diese Abkürzungen stehen für Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch (PBT) sowie very Persistent, very Bioaccumulative (vPvB). Solche Stoffe verbleiben lange in der Umwelt und reichern sich in Organismen an. Sie stellen eine ernsthafte Umweltgefahr dar und müssen künftig gesondert deklariert werden.
4. PMT / vPvM-Stoffe
Neu ist auch die Kategorie Persistent, Mobil und Toxisch (PMT) beziehungsweise very Persistent, very Mobile (vPvM). Diese Stoffe sind besonders problematisch, da sie sich leicht im Wasserkreislauf verteilen und schwer abbaubar sind.
Mit diesen vier Gefahrenklassen berücksichtigt die CLP-Verordnung erstmals auch Langzeitwirkungen auf Umwelt und Gesundheit, die bisher schwer zu regulieren waren.
Neue Anforderungen an Etiketten: Lesbarkeit und Klarheit im Fokus
Mit der überarbeiteten CLP-Verordnung ergeben sich inhaltliche Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie neue Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht. Die einheitliche Kennzeichnung soll Gesundheits- und Umweltrisiken bei Herstellung, Transport und Anwendung von Chemikalien und Gefahrstoffen deutlich verringern. Sie ist – neben dem Sicherheitsdatenblatt – das zentrale Instrument zur klaren Kommunikation von Gefahren.
CLP-Verordnung – Hinweise und Übergangsfristen
Warum Unternehmen jetzt aktiv werden sollten
Die Umstellung auf die neue CLP-Verordnung erfordert frühzeitige Planung und umfassende Maßnahmen.
Die überarbeitete CLP-Verordnung stellt höhere Anforderungen an Unternehmen – doch sie bringt auch mehr Klarheit und Sicherheit. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur rechtlichen Problemen aus dem Weg gehen, sondern zeigt auch Verantwortung gegenüber Umwelt, Mitarbeitenden und Kundschaft. Nutzen Sie die Übergangszeit bis 2026, um Ihre Produkte zukunftssicher und gesetzeskonform aufzustellen.