CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen
Die Abkürzung CE stammt aus dem Französischen („Conformité Européenne“) und bedeutet auf Deutsch so viel wie „Europäische Konformität“.
Die sogenannte CE-Kennzeichnung, bestehend aus dem CE-Zeichen und ggf. einer vierstelligen Kennnummer einer beteiligten „Benannten Stelle“, symbolisiert die Konformität der Maschine mit den geltenden europäischen Gemeinschaftsanforderungen.
Durch das Anbringen des CE-Zeichens erklärt der Verantwortliche also, dass die Maschine den geltenden EU-Vorschriften entspricht und dass ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Durch das CE-Zeichen erhält die Maschine die Freiverkehrsfähigkeit innerhalb des europäischen Binnenmarktes – oder auch umgangssprachlich ihren „Reisepass für Maschinen im Binnenmarkt“.
CE-Kennzeichnung: Ihre kostenfreie Handlungshilfe
Mit unserer „Handlungshilfe zur Beurteilung der CE-Kennzeichnung Ihrer Anlagen“ steht Ihnen ein kundenorientiertes Werkzeug für die Beantwortung von Fragestellungen im Hinblick auf die CE-Anforderungen Ihrer Maschinen zur Verfügung.
Dabei ist es uns wichtig, dass Sie mit der Handlungshilfe keine falschen Entscheidungen oder Rückschlüsse ziehen. Aus diesem Grund senden wir Ihnen die Handlungshilfe nur nach einem kurzen Telefonat kostenlos und unverbindlich per E-Mail zu.
Zur besseren Einschätzung bieten wir Ihnen vorab die ersten 3 Seiten der Handlungshilfe als Leseprobe zum Download an.
Wann ist eine CE-Kennzeichnung notwendig?
Ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren (auch CE-Kennzeichnung genannt) muss für Anlagen oder deren Komponenten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in folgenden Situationen durchgeführt werden:
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Inverkehrbringer, dass die Anlage allen, in der EU gültigen Anforderungen entspricht. An einer unvollständigen Maschine darf zwar kein CE-Zeichen angebracht werden, aber auch hierbei werden von dem Inverkehrbringer eine Montageanleitung und eine EG-Einbauerklärung gefordert.
Der Inverkehrbringer kann der Hersteller, der Betreiber, der Händler, der Importeur oder auch der Beauftragte mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein. Die gesamte technische Dokumentation einer Anlage oder deren Komponenten müssen ab dem Tag des letzten Inverkehrbringens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Geltungsbereich
Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine auf dem europäischen Markt und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) und den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein und Norwegen). Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen mit der Türkei.
Sinn und Zweck
Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für Maschinen festlegen und damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa leisten. Um eine den EU-Vorgaben konforme CE-Kennzeichnung auszustellen, benötigen Sie im Rahmen des CE-Bewertungsverfahrens immer eine Risikobeurteilung.
Wann benötigt Ihre Anlage oder Maschine eine CE-Kennzeichnung?
Ihre Anlage oder Maschine benötigt eine CE-Kennzeichnung, sobald eine der folgenden Definitionen auf Sie als Inverkehrbringer zutrifft:
Definition „Hersteller“
Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine herstellt, entwickelt oder herstellen lässt und die Maschine unter eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet bzw. für den Eigengebrauch in den Verkehr bringt. Falls kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine in Verkehr bringt, als Hersteller betrachtet.
Definition „Betreiber“
Betreiber einer Maschine oder Anlage ist jede natürliche oder juristische Person, die nicht für die Sicherheit der Maschinen an sich verantwortlich ist (wie beispielsweise der Hersteller), sondern für den sicheren Betrieb und Umgang von Maschinen vor Ort. Der Betreiber ist hier speziell an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Betrieb von Arbeitsmitteln wie unter anderem Maschinen gebunden.
Definition „Importeur“
Importeur einer Maschine ist jede natürliche oder juristische Person, die in der Europäischen Union ansässig ist und eine Maschine aus einem Drittstaat auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringt.
Definition „Händler“
Als Händler von Maschinen ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die in der Europäischen Union ansässig ist und von dem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen.
Wie können wir Sie im Bereich der Maschinensicherheit unterstützen?
Planen Sie den Neu- oder einen Umbau Ihrer Anlage? Benötigen Sie Unterstützung im Bereich der CE-Konformität? Wurden Sie von Seiten einer Behörde oder eines Zertifizierers aufgefordert, weitere Schritte an Ihrer Maschine vorzunehmen?
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Wie können wir Sie bei der CE-Kennzeichnung unterstützen?
Wir bieten Ihnen Experten-Lösungen bei der Einhaltung der Pflichten, die Ihnen als Hersteller, Betreiber, Bevollmächtigter, Importeur oder Händler auferlegt sind und leisten so unseren Beitrag zu Ihrem Unternehmenserfolg.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und sicher sein, dass dieser sensible Bereich in sicheren und kompetenten Händen liegt.
Ihre Vorteile mit uns als Partner
Als Full-Service-Dienstleister können wir Ihnen mit unserem Expertenteam ein großes Stück Arbeit abnehmen, von der Risikobeurteilung bis hin zur fertgen Konformitätserklärung. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie folgende Vorteile:
Wie funktioniert eine Zusammenarbeit mit der ecoprotec GmbH?
In unserer Arbeit verstehen wir uns als „Partner“ und verkörpern Werte wie Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Besonderen Wert legen wir dabei auch auf die Qualität unserer Leistungen und lassen uns diese regelmäßig von externer Seite bestätigen. So sind wir nach den gängigen Managementnormen ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) und ISO 45001 (Arbeitsschutz) sowie dem Arbeitsschutz-managementsystem „AMS-Dienstleister“ der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zertifiziert.
Eine Zusammenarbeit mit der ecoprotec GmbH ist geprägt von Individualität und Kommunikation. So gibt es bei uns nicht die eine „auf alles passende Lösung“ sondern ein Konzept, das sich ganz nach Ihnen richtet. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gestalten wir eine Zusammenarbeit so, wie Sie sich diese wünschen und wie diese am besten zu Ihren betrieblichen Abläufen passt.
Falls Sie ein bestimmtes Projekt bereits im Kopf haben, können wir die für Sie passende Vorgehensweise gerne gemeinsam telefonisch oder in einem persönlichen Termin besprechen.