Durch den Brexit ist Großbritannien zum Drittstaat geworden, der wirtschaftlich und politisch unabhängig von der EU handelt. Diese Abspaltung zeigt sich auch im Bereich der Produktkonformität. So werden Produkte, wie auch Maschinen, die auf dem britischen und nordirischen Markt in Verkehr gebracht werden, anders gekennzeichnet.
Die CE-Kennzeichnung und der Brexit
Das Inverkehrbringen von Produkten mit einer CE-Kennzeichnung auf den britischen Markt ist zeitlich begrenzt. Es handelt sich um eine Übergangsphase vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022. Diese ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Die Produkte müssen mit den britischen und europäischen Produktvorschriften übereinstimmen
- Falls das Produkt durch eine benannte Stelle zertifiziert werden muss, dann ist dieses nur noch durch eine zugelassene UK Approved Body erlaubt
- Nicht im Vereinigten Königreich ansässige Hersteller sind verpflichtet, eine sogenannte UK Responsible Person – eine verantwortliche Person mit Sitz in der UK – zu bestimmen
Ab dem 01.01.2023 dürfen Produkte in Großbritannien (England, Schottland und Wales) nur noch mit der neuen britischen UKCA Produktkennzeichnung (UKCA: United Kingdom Conformity Assessed) in Verkehr gebracht werden. Ausgenommen hiervon sind Medizinprodukte (Medical devices). Hierfür gilt die Übergangsfrist bis zum 30.06.2023.
Sonderfall: UKCA-Zulassung für Ersatzteile
Ersatzteile, für die keine separaten Zulassungen erforderlich sind, sind nach derzeitigem Stand vom UK Zulassungsprozess ausgenommen. Neuentwicklungen und Serienprodukte müssen nach dem 01.01.2023 vollständig den Anforderungen der UK Zulassung entsprechen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich Produkte einer Produktserie bereits vor dem 01.01.2023 auf dem Markt befunden haben.
Welche Anforderungen werden an die UKCA-Kennzeichnung gestellt?
Die UKCA-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem britischen Markt (England, Wales und Schottland). Die technischen Unterlagen zum Nachweis der Konformität beinhalten grundlegend die gleichen Angaben und Informationen, die auch beim CE-Konformitätsbewertungsverfahren erbracht werden müssen. Anstelle der der europäischen Normen und Richtlinien sind die UK designated standards und UK directives zu berücksichtigen. Die britischen Rechtsanforderungen in Form von Normen und Richtlinien entsprechen jedoch denen der europäischen Union, solange diese vor dem 31.12.2020 veröffentlicht wurden. Diese Normen und Richtlinien wurden von Großbritannien in nationales Recht übertragen.
Die Aufbewahrungspflicht für die technische Dokumentation von bis zu 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens besteht weiterhin. Das UKCA Zeichen kann momentan, je nach Vorschrift, auf dem Produkt selbst, auf dessen Verpackung oder auf deren Betriebsanleitung angebracht werden. Ab dem 01.01.2023 muss dieses, wie auch beim CE Zeichen, auf dem jeweiligen Produkt angebracht werden. Es ist auch nicht zulässig, dass beide Konformitätserklärungen in einem Dokument erstellt werden. Es müssen zwei separate Dokumente erstellt werden.
Anstelle der EG-Konformitätserklärung wird dann die UKCA Declaration of Confirmity ausgegeben. Unter anderem sind folgende relevante Richtlinien bei der UKCA-Kennzeichnung zu berücksichtigen:
EG Konformitätserklärung | UKCA Declaration of Confirmity |
---|---|
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008 |
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU | Electrical Equipment (Safety) Regulations 2016 |
EMV-Richtlinie 2014/30/EU | Electromagnetic Compability Regulations 2016 |
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU | Equipment and Protective Systems Intended for use in potentially Explosive Atmospheres Regulations 2016 |
Sonderregelung Nordirland-Protokoll
Nordirland ist weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes, sodass Produkte dort weiterhin mit einer CE Konformität in Verkehr gebracht werden können. Die neue nordirische UKNI Kennzeichnung ist kein alleiniges Konformitätszeichen. Sobald Produkte auf dem nordirischen Markt in Verkehr gebracht werden, ist eine UKNI- und CE-Kennzeichnung notwendig. Ebenso ist das Inverkehrbringen von britischen Produkten mit der alleinigen UKCA-Kennzeichnung nicht zulässig.
Bei Zertifizierung eines Produktes durch eine benannte Stelle
- Importiertes Produkt in die EU benötigt Zertifizierung durch eine benannte Stelle
Britische Prüfinstitute (Conformity Assessment Bodies) haben ihren Status seit
01.01.2021 als Notifizierte Stelle mit dem EU-Austritt verloren und dürfen keine CE- Konformitätsbewertungen mehr vornehmen. Deren ausgestellte Zertifikate zur Konformitätsbewertung wurden damit zum 01.01.2021 ungültig, es sei denn, die „Benannte Stelle“ hat sowohl in der EU als auch in UK eine Niederlassung und ist in beiden Wirtschaftsräumen akkreditiert. - Exportiertes Produkt in die UK benötigt Zertifizierung durch eine benannte Stelle
Die „Benannte Stelle“ muss nach der Übergangsphase ihren Sitz in Großbritannien haben, es sei denn, die „Benannte Stelle“ hat sowohl in der EU als auch in UK eine Niederlassung und ist in beiden Wirtschaftsräumen akkreditiert.
Zusammenfassung der Folgen des Brexit für die CE-Kennzeichnung
Grundsätzlich können Produkte für unterschiedliche Märkte entweder mit einer oder auch mit mehreren Konformitätszeichen versehen sein. Für Großbritannien ist unter Beachtung der Übergangsfristen nur die UKCA-Kennzeichnung notwendig. In Nordirland ist das UKNI-Zeichen als alleinige Kennzeichnung nicht anerkannt. Hier muss immer eine CE-Kennzeichnung erfolgen und kann zusätzlich um die UKNI-Kennzeichnung erweitert werden. Für den EU-Binnenmarkt ist weiterhin nur die CE-Kennzeichnung erforderlich.
Die folgende Tabelle zeigt die erforderliche Kennzeichnung für das entsprechende Zielgebiet:
*Die abgebildeten Kombinationen sind zulässig. Die Produkte können mit mehr als einer Kennzeichnung versehen werden. Beispielsweise kann ein Produkt mit CE- und UKCA-Kennzeichnung auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Für den EU-Markt muss das CE-Zeichen jedoch ohne die UKNI-angabe angebracht werden, da Waren mit dem CE- und UKNI-Kennzeichen auf dem EU-Markt nicht zulässig sind. Diese bedeutet, dass diese Waren nach EU-Vorschriften hergestellt werden müssen und nicht von einer in GB ansässigen Stelle bewertet werden können (Tabelle: gov.uk).
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