Seit mehr als 15 Jahren stellt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG das zentrale Regelwerk für Maschinen und Anlagen im europäischen Wirtschaftsraum dar. Diese soll durch die neue EU-Maschinenverordnung abgelöst werden. Der aktuelle Entwurf liegt seit dem 12.07.2022 vor und wurde von Vertretern der Mitgliedsstaaten des Europäischen Rates erarbeitet.

Entwurf der neuen EU-Maschinenverordnung

Ab wann gilt die neue Maschinenrichtlinie? Welche Neuerungen werden im CE-Konformitätsverfahren zu berücksichtigen sein? Wie schaut es mit der Digitalisierung von Betriebsanleitung aus? In diesem Beitrag möchten wir Ihnen Anrworten auf die häufigsten Fragen geben, die uns bei unserer täglichen Arbeit aus dem Projektgeschäft der Maschinensicherheit erreichen.

Wann wird die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft treten?

Es ist geplant, die neue EU-Maschinenverordnung noch in diesem Jahr 2022 im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Nach einer Übergangsfrist von 36 Monaten wird diese dann in Kraft treten und ist anzuwenden.

Neue EU-Maschinenverordnung Bild zeigt eine große Anlage

Welche Neuerungen enthält die EU-Maschinenverordnung?

Der Entwurf ist das Ergebnis einer Diskussion von den Vertretern der Mitgliedstaaten aus einer Ratsarbeitsgruppe. Daher ist davon auszugehen, dass der aktuelle Entwurf dem finalen Verordnungstext sehr nahekommt. Somit ist abzusehen, dass es in der neuen EU-Maschinenverordnung kein grundlegendes Umdenken geben wird, sondern eher um einige Änderungen im Detail.

Folgende Neuerungen werden im CE-Konformitätsverfahren zu berücksichtigen sein:

  • Maschinen mit hohem Risikopotential werden aktuell im Anhang IV der EG‐Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgeführt. Diese Maschinen werden zukünftig im Anhang I der neuen Maschinenrichtline erscheinen und stetig angepasst. Eine solche Anpassung wird künftig über einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission vorgenommen.

    ⇾ Durch eine dynamische Anpassung der Anhang I Maschinen müssen Maschinenhersteller damit rechnen, dass bestimmte Maschinen kurzfristig auf die Liste mit hohem Risikopotential gelangen.

  • Bei Maschinen, die im Anhang I geführt werden, muss zukünftig eine notifizierte Stelle zur Konformitätsbewertung eingeschaltet werden.

    ⇾ Durch die verpflichtende Einbindung von notifizierten Stellen entstehen für die Hersteller zusätzliche Kosten im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens.

  • Die Themen künstliche Intelligenz (KI) und Cybersicherheit müssen den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

    ⇾ Bei entsprechenden Maschinen entstehen zusätzliche Kosten im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens.

  • Für die Wirtschaftsakteure Hersteller, Einführer, Händler und Bevollmächtigte werden die Begriffsdefinitionen und Pflichtenkataloge neu gefasst und an den aktuellen europäischen Rechtsstand „New Legislative Framework“ angepasst.

    ⇾ Es wird eine Meldepflicht für Maschinen eingeführt, von denen im Feld Risiken ausgehen. Mehr Rechtssicherheit für die Industrie durch Anpassung an den aktuellen Rechtsstand.

  • Digitale Betriebsanleitungen werden zukünftig für Business to Business Maschinen erlaubt. Papierfassungen müssen jedoch auf Wunsch des Endkunden innerhalb sechs Monaten ab Kauf nachgeliefert werden.

    ⇾ Die geforderte Umsetzung der digitalen Betriebsanleitung kommt, wenn auch nur bedingt.

Wie können wir Sie im Bereich der Maschinensicherheit unterstützen?

Planen Sie den Neu- oder einen Umbau Ihrer Anlage? Benötigen Sie Unterstützung im Bereich der CE-Konformität? Wurden Sie von Seiten einer Behörde oder eines Zertifizierers aufgefordert, weitere Schritte an Ihrer Maschine vorzunehmen? Nutzen Sie unser Tool und erzählen Sie uns mehr von Ihrem Projekt. Die Abfrage dauert etwa drei Minuten.

Wird die Betriebsanleitung endlich digitalisiert?

Aktuell müssen Hersteller von Maschinen die Betriebsanleitung für das entsprechende EU-Land in der jeweiligen Landessprache in Papierform zur Verfügung stellen. Das ist im Zeitalter der Digitalisierung und im Hinblick auf die Ressourcenschonung keine zeitgemäße Praktik mehr. Daher fordert die Industrie seit Langem eine digitale Bereitstellung der Betriebsanleitung.

Die neue EU-Maschinenverordnung kommt der Forderung nur bedingt nach. So ist eine Bereitstellung einer digitalen Betriebsanleitung nur für B2B (Business to Business) Produkte möglich. Zudem ist der Hersteller verpflichtet innerhalb von 6 Monaten auf Kundenwunsch eine vollständige Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung stellen. Diese Frist beginnt zum Zeitpunkt des Maschinenerwerbs des Endkunden.

Verbraucherprodukte (Business to Consumer) benötigen weiterhin eine Betriebsanleitung in Papierform. Dies wird damit begründet, dass dem Endverbraucher unter Umständen keine Möglichkeit zur Verfügung steht, die Dokumentation digital zu öffnen.