Brandschutz im Unternehmen
Unabhängig von der Größe oder Branche Ihres Unternehmens trägt die Einhaltung des Brandschutzes maßgeblich zur betrieblichen Sicherheit bei.
Die wirtschaftlichen Folgen von Bränden im Unternehmen können verheerend sein. Der Brandschutz im Unternehmen ist daher schon immer Chefsache!
Brandschutz im Unternehmen ist Chefsache
Gefahren, die durch Brände, Rauch- und Hitzeentwicklung entstehen können, sollten niemals unterschätzt werden. Ein Feuer kann in rasanter Geschwindigkeit Unternehmenswerte in Millionenhöhe vernichten. Mehr als die Hälfte der Brandursachen entstehen durch menschliches Fehlverhalten, Überhitzung und Elektrizität. Einzelne Faktoren wie der bauliche, anlagentechnische oder organisatorische Brandschutz sollten daher genau unter die Lupe genommen werden, um große Sach- oder sogar Personenschäden zu verhindern.
Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade kleine und mittelständische Betriebe häufig Nachbesserungsbedarf beim Brandschutz haben. Neben den Brandschäden, die unmittelbar durch ein Feuer entstehen, unterschätzen viele Unternehmen schnell die wirtschaftlichen Folgen, die nach einem Brand entstehen können. Aufträge können nicht planmäßig abgeschlossen werden, vertraglich zugesicherte Fristen werden überschritten oder das Image Ihres Unternehmens leidet, wenn fehlender Brandschutz die Ursache für eine mehrwöchige Betriebsschließung ist. Die frühzeitige Erkennung von Gefahren gepaart mit einem konsequenten Brandschutzmanagement wird die Sicherheit in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern.
Als Arbeitgeber haben Sie entsprechend der Art Ihrer Arbeitsstätte und der auszuübenden Tätigkeiten sowie der Anzahl Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung Ihrer Beschäftigten erforderlich sind. Wir unterstützen Sie gerne jederzeit beim Erfüllen der gesetzlichen Vorgaben und Maßnahmen.
Mit Sicherheit zufrieden
Wir sind erst dann zufrieden, wenn unsere Kunden es auch sind!
Unsere Dienstleistungen beim Brandschutz
Der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Brandschutz in seinem Unternehmen. Die brandschutzrechtlichen Pflichten können jedoch, abhängig von der Größe und Art des Unternehmens sowie des Flächenumfangs (der genutzten Gebäude), so umfangreich sein, dass ein Unternehmer Hilfe benötigt.
Wir sind Ihr erfahrener Partner, wenn es um die Erstellung einer Brandschutzordnung, von Flucht- und Rettungsplänen sowie die Erarbeitung von Feuerwehrplänen für die zuständigen Einsatzkräfte geht. Darüber hinaus stellen wir Ihnen gerne einen externen Branschutzbeauftragten zur Seite, der Sie persönlich bei allen Fragen zum Brandschutz unterstützt.
Wir unterstützen Sie beim betrieblichen Brandschutz
Brandschutz in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen
Gerade in öffentlichen Einrichtungen wie in Schulen, Krankenhäusern, Museen, Theater oder auch Kaufhäusern muss der Brandschutz besonders beachtet werden. Da nicht immer davon ausgegangen werden kann, dass die Besucher eines solchen Gebäudes ortskundig sind, muss die Planung der Flucht- und Rettungswege gründlichst organisiert werden. Im Falle eines Brandes entscheiden oft Minuten über Leben und Tod. Betreiber oder Arbeitgeber einer öffentlichen Einrichtung sind daher verpflichtet, ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um dem Brandschutz gerecht zu werden.
Die erforderlichen Maßnahmen, um effektiven Brandschutz in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen zu gewährleisten, untergliedert sich hierbei in drei Kategorien: Baulicher Brandschutz, Analagentechnischer Brandschutz und Organisatorischer Brandschutz.
Baulicher Brandschutz
Wesentliche Kriterien für den baulichen Brandschutz sind das allgemeine Brandverhalten eingesetzter Baustoffe und deren Feuerwiderstand. Außerdem sind beim baulichen Brandschutz bereits die Planung und Anfertigung von Flucht- und Rettungswegen entscheidend. Allgemeiner gesprochen sind sämtliche Maßnahmen des Brandschutzes wichtig, die bei der Errichtung oder Änderung von Bauprojekten getroffen werden. Darunter zählen unter anderem auch tragende Konstruktionen zum Schutz baulicher Bereiche, in denen eine erhöhte Brandgefahr angenommen wird, geplante Standort- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr oder auch die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz wird in zwei Bereiche untergliedert. Der erste Bereich betrifft den Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung. Komplexe technische Anlagen innerhalb des Gebäudes werden hierbei durch bauliche Maßnahmen wie beispielsweise spezielle Schächte oder Raumunterdecken mit erhöhtem Feuerwiderstand geschützt. Der zweite Bereich betrifft den Brandschutz durch die Einrichtung technischer Einrichtungen und Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Feuerlösch- oder Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen oder Analgen zur Löschwasserrückhaltung. Die Installation dieser Anlagen dient zum einen als Brandbekämpfung im Ernstfall und zum anderen als vorbeugende Maßnahme.
Organisatorischer Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz ergänzt die beiden zuvor genannten Kategorien. Darunter fällt die Kennzeichnung und gute Zugänglichkeit von Flucht- und Rettungsplänen sowie der öffentliche Aushang der Brandschutzverordnung mit Maßnahmen zur Brandvermeidung und dem Verhalten in Notfallsituationen. Auch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von technischen Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel Feuerlöschern ist ein wichtiger Punkt des organisatorischen Brandschutzes. Darüber hinaus sind die Aufstellung eines Brandschutzbeauftragten und die Benennung von Brandschutzhelfern wichtige organisatorische Maßnahmen, die als Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen sind.