Explosions­schutz in Ihrem Betrieb

Der betriebliche Explosionsschutz beschäftigt sich mit Explosionsgefährdungen durch das Auftreten von explosionsfähigen Brennstoff-Luft-Gemischen wie zum Beispiel Stäube, Gase, Nebel, Dämpfe oder Aerosole. Der betriebliche Explosionsschutz beschäftigt sich hingegen nicht mit Explosivstoffen wie Feuerwerkskörpern oder Sprengstoffen.
Eine Explosion ist eine plötzliche Oxidations- und Zerfallsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Drucks oder beider gleichzeitig.

Betrieblicher Explosionsschutz - Wie entsteht eine Explosion? Schaubild mit 5 Faktoren: Oxidationsmittel, Zündquelle, Verteilung, Brennstoff und Konzentration

Mit Hilfe des aus der Verbrennungslehre bekannten Verbennungsdreiecks werden die Bedingungen dargestellt, durch die bei richtigem Mengenverhältnis ein Feuer entsteht: Ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und Wärme.

Im Gegensatz zur Entstehung eines Brandes müssen zur Entstehung einer Explosion zwei weitere Bedingungen an den Brennstoff erfüllt sein: Der Brennstoff muss fein verteilt in der Luft vorliegen und eine Konzentration innerhalb seiner Explosionsgrenzen aufweisen.

Unser Beitrag zum Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen

Wir sind für Sie da, wenn es um die rechtssichere Umsetzung des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb geht.

Zu unseren Dienstleistungen gehört neben der Erstellung des erforderlichen Explosionsschutzdokuments auch die Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen.

Mit Sicherheit zufrieden

Wir sind erst dann zufrieden, wenn unsere Kunden es auch sind!

Unsere Dienstleistungen für den Explosionsschutz in Ihrem Betrieb

Explosionsschutzdokument

Als Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, wo gefährliche und explosionsfähige Gemische entstehen können, sind Sie vor Inbetriebnahme oder Veränderung von Arbeitsmitteln und -abläufen verpflichtet, ein Explosions­schutz­dokument zu erstellen. Wir unterstützen Sie, um allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen!

Prüfung explosionsgefährdeter Bereiche

Prüfung explosionsgefährdeter Bereiche

Die Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.
Die Durchführung von Prüfungen zur Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen hat laut dieser Verordnung spätestens alle sechs Jahre zu erfolgen.

Wie können wir Sie unterstützen?

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