Prüffristen im Brandschutz sind für Unternehmen von großer Bedeutung, um die Sicherheit von Beschäftigten, Kundinnen, Kunden und Vermögenswerten zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Fristen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der frühzeitigen Erkennung von Mängeln sowie der Gewährleistung einer funktionierenden Brandschutzausrüstung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat im März 2023 die DGUV Information zu wiederkehrenden Prüffristen im Brandschutz aktualisiert.

Aktualisierung der DGUV Information 205-040 zu wiederkehrenden Prüffristen im Brandschutz

Zu den regelmäßig zu prüfenden Elementen im Brandschutz gehören unter anderem Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren, Brandmeldeanlagen und Notbeleuchtungssysteme. Die genauen Prüffristen sind abhängig von gesetzlichen Vorgaben, aber auch von individuellen Betriebsvereinbarungen und den Herstellerangaben der jeweiligen Brandschutzausrüstung.

Brandschutzbeauftragter bei der Prüfung von Feuerlöschern im UNternehmen

Die Durchführung der Prüfungen sollte von einer dafür ausgebildeten Person oder einem Brandschutzbeauftragten erfolgen. Dabei werden die Funktionsfähigkeit, Wartungsbedürftigkeit und eventuelle Schäden überprüft. Nach Abschluss der Prüfungen werden Prüfprotokolle erstellt, die als Nachweis dienen und im Falle von Kontrollen vorgelegt werden können.

Es ist wichtig, die Prüffristen im Brandschutz genau einzuhalten, um mögliche Risiken zu minimieren und im Ernstfall eine schnelle und effektive Brandbekämpfung zu ermöglichen. Unternehmen sollten daher ein effizientes Prüffristenmanagement etablieren, das regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten umfasst.

Neben der Einhaltung der Prüffristen ist es auch ratsam, Mitarbeitende regelmäßig über Brandschutzmaßnahmen zu informieren und Schulungen anzubieten. Dadurch wird das Bewusstsein für den betrieblichen Brandschutz gestärkt und das richtige Verhalten im Notfall gefördert. Insgesamt ist die Einhaltung der Prüffristen im Brandschutz ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitsmanagements eines Unternehmens. Durch regelmäßige Inspektionen und Wartungen kann die Brandsicherheit gewährleistet und potenzielle Gefahren minimiert werden.

Aktualisierung der DGUV Information 205-040 im März 2023

Damit die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen gewährleistet ist, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regeln gefordert. Die DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüfungen im Brandschutz“ führt die unterschiedlichen Anforderungen zusammen und unterstützt die Verantwortlichen im Betrieb.

Brandschutztür in einem großen Unternehmen

Die Information wurde im März 2023 aktualisiert. Neu ist das Begleitdokument „Einrichtungen zur Flucht und Rettung“. Dieses gibt einen Überblick über die Prüffristen für Feuerwehr- und Evakuierungsaufzüge sowie Notleiteranlagen. Die Dokumente sind als Download auf der Website der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) verfügbar, auf der die Aktualisierung der DGUV Information 205-040 zuerst publiziert worden ist.

Weiterhin können Sie der Information Prüffristen und den Personenkreis entnehmen, welcher diese Prüfungen durchführen darf. Hierbei handelt es sich nicht nur um technische Einrichtungen wie Feuerlöscheinrichtungen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Unter die organisatorischen Maßnahmen fällt unter anderem auch die wiederkehrende Prüfung der Flucht- und Rettungspläne (Empfehlung alle 2 Jahre), Feuerwehrpläne oder auch die Brandschutzordnung.

Diese müssen jederzeit aktuell sein. Denn im Brandfall haben Sie nicht mehr die Zeit zum Prüfen.