In vielen Unternehmen, vor allem in Produktionsbetrieben, werden Maschinen und Anlagen unterschiedlichster Art verwendet. Häufig kommt es dabei vor, dass beispielsweise mehrere Maschinen zu einer Gesamtanlage verkettet oder sogar komplett neu konstruiert werden.

Maschinen im Probebetrieb betreiben

Was bedeutet das eigentlich?

Die Ausgangssituation: Vor der Erstinbetriebnahme ist es oftmals nötig, dass letzte Einstellungen bei laufenden Maschinen vorgenommen werden müssen oder Nullserien gefahren werden. In diesem Zeitraum kann eine Anlage im sogenannten „Probebetrieb“ betrieben werden. Doch was bedeutet das und wie ist eine Rechtssicherheit im Schadensfall gewährleistet?

Neue EU-Maschinenverordnung Bild zeigt eine große Anlage

Der Maschinenzustand im Herstellungsprozess

Meist sind Maschinen oder Anlagen während des Herstellungsprozesses bzw. vor der Inbetriebnahme noch nicht vollständig auf alle wesentlichen Funktionen geprüft. Daher kommt es umso häufiger vor, dass bestimmte technische oder mechanische Abläufe nicht sofort ordnungsgemäß funktionieren und das Einrichtungspersonal mehrmals eingreifen muss, um fehlerhafte Abläufe vor der Erstinbetriebnahme ausfindig zu machen und beseitigen zu können. Hierbei können auch vorgesehene Schutzeinrichtungen demontiert beziehungsweise inaktiv sein. Diese Tatsache hat zur Folge, dass bei einer Maschine oder Anlage von einem erhöhten Gefährdungspotenzial ausgegangen werden kann.

Anlagen und Maschinen im Probebetrieb

Der Probebetrieb für Maschinen und Anlagen beschreibt eine Situation, bei der eine Maschine oder Anlage noch vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens, also innerhalb des Herstellungsprozesses, getestet und geprüft werden kann. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maschine oder Anlage noch nicht mit der europäischen Maschinenrichtline konform sein. Es muss somit eine klare Abgrenzung zur tatsächlichen Inbetriebnahme gemacht werden, bei welcher eine Konformität mit der Maschinenrichtlinie vorhanden sein muss. Es werden jedoch auch im Probebetrieb Schutzmaßnahmen vorausgesetzt, um sich innerhalb der rechtlichen Vorgaben zu bewegen.

Rechtskonform im Probebetrieb – wie geht das?

Um den Probebetrieb rechtskonform durchführen zu können, müssen bestimmte Maßnahmen getroffen und umgesetzt werden. Grundsätzlich sollten bereits im Probebetrieb die Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen des Normalbetriebs so weit wie möglich umgesetzt sein. Da dies jedoch in vielen Fällen nicht vorausgesetzt werden kann, sollte auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. In diesem Sicherheitskonzept sind folgende Maßnahmen aufzuführen:

  • Festlegung der Verantwortlichen (ggf. Nennung einer Stellvertretung)
  • Planung des Ablaufs und Beurteilung der Gefährdungen
  • Festlegung der Gefahrenbereiche und anschließende Kennzeichnung
  • Durchführung von Unterweisungen für betroffenes Personal
  • Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen erarbeiten und umsetzen
Fachkraft an einer Maschine im Probebetrieb

Der Probebetrieb endet, sobald alle Voraussetzungen für die CE-Konformität erfüllt sind und die Maschine oder Anlage den gezielten Entwicklungsstand erreicht hat. Durch die Verantwortlichen muss daher sichergestellt sein, dass der Probebetrieb nicht als Dauerzustand verwendet wird.