EU-Maschinenverordnung – Worauf Importeure von Maschinen ab 2027 achten sollten
Als Importeur tragen Sie eine besondere Verantwortung: Wer Maschinen aus Drittländern in den EU-Binnenmarkt einführt, haftet dafür, dass diese den Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen. Unabhängig davon, was der Hersteller garantiert hat.
Diese neuen Pflichten gelten mit der neuen EU-Maschinenverordnung für Importeure von Maschinen ab 2027
Die neue EU-Maschinenverordnung verschärft die Pflichten für Importeure gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 gelten diese Anforderungen verbindlich für alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen:

Wo Importeure am schnellsten in die Haftungsfalle tappen können
Die Praxis zeigt, dass Importeure von Maschinen und Maschinenanlagen häufig ihre eigene Rechtsstellung im Produkthaftungsrecht unterschätzen. Auf diese drei Fallstricke sollten Sie jedoch besonders achten:
- 1Blindes Vertrauen in Herstellerdokumente:
Viele Importeure gehen davon aus, dass eine CE-Kennzeichnung auf der Maschine automatisch bedeutet, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Das ist falsch. Die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen des häufig außereuropäischen Herstellers müssen inhaltlich geprüft werden, nicht nur auf Vollständigkeit. - 2Falsch übersetzte oder unvollständige Betriebsanleitungen:
Die Betriebsanleitung muss vollständig und inhaltlich korrekt in der Amtssprache des Ziellandes vorliegen. Fehlerhafte Übersetzungen aus dem Chinesischen oder Englischen sind einer der häufigsten Mängel bei importierten Maschinen und können zu sofortigen Marktverboten führen. - 3Unklare Verantwortlichkeiten bei Lieferketten:
Wenn zwischen ausländischem Hersteller, Importeur und Händler keine klaren vertraglichen Regelungen bestehen, bleibt der Importeur im Schadensfall häufig allein verantwortlich. Auch dann, wenn der Fehler beim Hersteller lag.
Sind Ihre Maschinen bereit für 2027?
Finden wir es zusammen heraus! Speziell für die Maschinenverordnung entwickelt: Mit dem ecoprotec PreCheck360 starten Sie frühzeitig in die Vorbereitung auf 2027. Gemeinsam mit unseren Fachkräften unterstützen wir Sie schon weit vor der Einführung der neuen EU-Maschinenverordnung, damit Sie schon heute auf der sicheren Seite sind.
Damit wir Ihre Anlagen zielgerichtet bewerten können, benötigen wir vorab die relevanten technischen Unterlagen zu den betrachteten Assets. Diese bilden gemeinsam mit den Betriebsmitteln die Basis für den Check. Im Ergebnis erhalten Sie einen strukturierten Bericht inklusive Thermografie-Auswertung, der Ihnen zeigt, wo Sie heute stehen und was für 2027 zu tun ist.
Ihre Vorteile mit dem PreCheck360
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Viele Betreiber verlassen sich darauf, dass ihre Maschinen aufgrund des Baujahrs automatisch rechtssicher betrieben werden dürfen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kennt jedoch keinen generellen Bestandsschutz für Arbeitsmittel. Entscheidend ist allein, ob eine Anlage heute noch sicher verwendet werden kann. Als Arbeitgeber sind Sie laut § 3 BetrSichV zur Gefährdungsbeurteilung und regelmäßigen Überprüfung Ihrer Schutzmaßnahmen verpflichtet, und laut § 4 BetrSichV dürfen Beschäftigte ausschließlich Arbeitsmittel mit nachgewiesener sicherer Verwendung zur Verfügung gestellt werden.
Sicherheitsfunktion vorhanden, aber ist sie auch wirksam?
Ein Lichtgitter, das technisch einwandfrei funktioniert und die Maschine zuverlässig stoppt, schützt nicht automatisch ausreichend. Denn entscheidend ist, ob der nach DIN EN ISO 13855 erforderliche Sicherheitsabstand tatsächlich eingehalten wird. Besonders kritisch wird es nach Modernisierungen, erhöhten Geschwindigkeiten, veränderten Nachlaufzeiten oder Umbauten, wenn Sicherheitsabstände bislang nicht neu bewertet wurden. Die eigentliche Frage lautet daher nicht „Ist eine Schutzeinrichtung vorhanden?“, sondern „Ist die Sicherheitsfunktion unter den aktuellen Betriebsbedingungen noch wirksam?“
Jetzt handeln! Die Übergangsfrist endet Anfang 2027
So unterstützt ecoprotec Importeure von Maschinen konkret
Unsere Fachkräfte prüfen für Sie, ob die Maschinen, die Sie importieren möchten, wirklich den Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung entsprechen. Optimalerweise passiert das, bevor diese in den Verkehr gebracht werden. Binden Sie uns daher bestenfalls frühzeitig in Ihr Projekt mit ein.
Ihr Ansprechpartner für die Maschinensicherheit deutschlandweit
Benötigen Sie Unterstützung bei der Maschinensicherheit in Ihrem Unternehmen? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Vertrieb
Betriebliche Sicherheit
Maximilian Ebker

Abteilungsleitung
Maschinensicherheit und Explosionsschutz
Frank Henning, B.Eng.
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