EU-Maschinenverordnung – Worauf Importeure von Maschinen ab 2027 achten sollten

Als Importeur tragen Sie eine besondere Verantwortung: Wer Maschinen aus Drittländern in den EU-Binnenmarkt einführt, haftet dafür, dass diese den Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen. Unabhängig davon, was der Hersteller garantiert hat.

Diese neuen Pflichten gelten mit der neuen EU-Maschinenverordnung für Importeure von Maschinen ab 2027

Die neue EU-Maschinenverordnung verschärft die Pflichten für Importeure gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 gelten diese Anforderungen verbindlich für alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen:

  • Eigenständige Prüfpflicht: Sie müssen aktiv sicherstellen, dass der Hersteller alle Anforderungen an die EU-Maschinenverordnung  erfüllt hat. Eine bloße Weiterleitung von Dokumenten reicht nicht mehr aus.

  • Vollständige Konformitätsprüfung vor dem Import: CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und technische Unterlagen müssen vor dem Inverkehrbringen geprüft sein.
  • Eigene Kennzeichnungspflichten: Importeure müssen ihren Namen, eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke sowie ihre Postanschrift auf der Maschine oder deren Verpackung anbringen.

  • Aufbewahrungspflichten: Technische Unterlagen und Konformitätserklärungen müssen mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahrt werden.
  • Meldepflicht bei Verdacht auf Nichtkonformität: Stellen Sie fest, dass eine Maschine nicht konform ist, dürfen Sie diese nicht in Verkehr bringen und müssen den Hersteller sowie gegebenenfalls die Marktüberwachungsbehörden informieren.
EU-Maschinenverordnung Hersteller prüft die Funktionalität seiner Anlage

Wo Importeure am schnellsten in die Haftungsfalle tappen können

Die Praxis zeigt, dass Importeure von Maschinen und Maschinenanlagen häufig ihre eigene Rechtsstellung im Produkthaftungsrecht unterschätzen. Auf diese drei Fallstricke sollten Sie jedoch besonders achten:

  • 1
    Blindes Vertrauen in Herstellerdokumente:
    Viele Importeure gehen davon aus, dass eine CE-Kennzeichnung auf der Maschine automatisch bedeutet, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Das ist falsch. Die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen des häufig außereuropäischen Herstellers müssen inhaltlich geprüft werden, nicht nur auf Vollständigkeit.
  • 2
    Falsch übersetzte oder unvollständige Betriebsanleitungen:
    Die Betriebsanleitung muss vollständig und inhaltlich korrekt in der Amtssprache des Ziellandes vorliegen. Fehlerhafte Übersetzungen aus dem Chinesischen oder Englischen sind einer der häufigsten Mängel bei importierten Maschinen und können zu sofortigen Marktverboten führen.
  • 3
    Unklare Verantwortlichkeiten bei Lieferketten:
    Wenn zwischen ausländischem Hersteller, Importeur und Händler keine klaren vertraglichen Regelungen bestehen, bleibt der Importeur im Schadensfall häufig allein verantwortlich. Auch dann, wenn der Fehler beim Hersteller lag.

Sind Ihre Maschinen bereit für 2027?

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Damit wir Ihre Anlagen zielgerichtet bewerten können, benötigen wir vorab die relevanten technischen Unterlagen zu den betrachteten Assets. Diese bilden gemeinsam mit den Betriebsmitteln die Basis für den Check. Im Ergebnis erhalten Sie einen strukturierten Bericht inklusive Thermografie-Auswertung, der Ihnen zeigt, wo Sie heute stehen und was für 2027 zu tun ist.

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Viele Betreiber verlassen sich darauf, dass ihre Maschinen aufgrund des Baujahrs automatisch rechtssicher betrieben werden dürfen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kennt jedoch keinen generellen Bestandsschutz für Arbeitsmittel. Entscheidend ist allein, ob eine Anlage heute noch sicher verwendet werden kann. Als Arbeitgeber sind Sie laut § 3 BetrSichV zur Gefährdungsbeurteilung und regelmäßigen Überprüfung Ihrer Schutzmaßnahmen verpflichtet, und laut § 4 BetrSichV dürfen Beschäftigte ausschließlich Arbeitsmittel mit nachgewiesener sicherer Verwendung zur Verfügung gestellt werden.

Sicherheitsfunktion vorhanden, aber ist sie auch wirksam?

Ein Lichtgitter, das technisch einwandfrei funktioniert und die Maschine zuverlässig stoppt, schützt nicht automatisch ausreichend. Denn entscheidend ist, ob der nach DIN EN ISO 13855 erforderliche Sicherheitsabstand tatsächlich eingehalten wird. Besonders kritisch wird es nach Modernisierungen, erhöhten Geschwindigkeiten, veränderten Nachlaufzeiten oder Umbauten, wenn Sicherheitsabstände bislang nicht neu bewertet wurden. Die eigentliche Frage lautet daher nicht „Ist eine Schutzeinrichtung vorhanden?“, sondern „Ist die Sicherheitsfunktion unter den aktuellen Betriebsbedingungen noch wirksam?“

Jetzt handeln! Die Übergangsfrist endet Anfang 2027

Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen der neuen EU-Maschinenverordnung entsprechen. Die Zeit für eine sorgfältige Umsetzung wird knapp. Starten Sie jetzt mit dem ecoprotec PreCheck360.
Wann haben Sie Zeit?

So unterstützt ecoprotec Importeure von Maschinen konkret

Unsere Fachkräfte prüfen für Sie, ob die Maschinen, die Sie importieren möchten, wirklich den Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung entsprechen. Optimalerweise passiert das, bevor diese in den Verkehr gebracht werden. Binden Sie uns daher bestenfalls frühzeitig in Ihr Projekt mit ein.

Ihr Ansprechpartner für die Maschinensicherheit deutschlandweit

Benötigen Sie Unterstützung bei der Maschinensicherheit in Ihrem Unternehmen? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Maximilian Ebker ist Vertriebsmitarbeiter der ecoprotec GmbH in den Fachabteilungen Maschinensicherheit und Explosionsschutz
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Abteilungsleitung Maschinensicherheit und Explosionsschutz
Frank Henning, B.Eng.
Frank Henning ist Abteilungsleitung des Geschäftsbereichs Maschinensicherheit bei ecoprotec
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Mein Name ist Frank Henning und ich bin seit Januar 2018 bei der ecoprotec GmbH tätig. Im Juni 2023 habe ich die Abteilungsleitung für die Bereiche Maschinensicherheit und Explosionsschutz übernommen.

Als Projektleiter im Bereich Maschinensicherheit unterstütze ich branchenübergreifend Firmen rund um das Thema Maschinen- und Anlagensicherheit. Zu meinen Hauptaufgaben gehört, dass ich mich immer wieder in neue Anlagen hineindenke, unterschiedlichste Anforderungen überprüfe und individuelle Lösungen für die Maschinensicherheit bei meinen Kunden und Partnern entwickle. Praxisgerechte Ergebnisse und eine Kommunikation auf Augenhöhe sind mir dabei besonders wichtig.

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