EU Maschinenverordnung – Was sich ab 2027 für Hersteller ändert

Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt am 20. Januar 2027 in Kraft und sie stellt Hersteller von Maschinen und Anlagen vor erheblich höhere Anforderungen als die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

EU-Maschinenverordnung – Das wird für Hersteller von Maschinen ab 2027 wichtig

Mit der neuen EU-Maschinenverordnung gelten ab Januar 2027 verschärfte Pflichten direkt als verbindliches EU-Recht, ohne nationale Umsetzung. Das bedeutet für Sie als Hersteller von Maschinen und Anlagen:

  • Erweiterte Risikobeurteilung: Neue Gefährdungskategorien, insbesondere für digitale und KI-gesteuerte Komponenten, müssen berücksichtigt werden.
  • Strengere Dokumentationspflichten: Die technischen Unterlagen müssen umfangreicher und detaillierter sein als bisher.
  • Neue Konformitätsbewertungsverfahren: Für sicherheitskritische Maschinen sind teils externe Stellen (Notified Bodies) zwingend einzubeziehen.
  • Aktualisierte, harmonisierte Normen: Bestehende CE-Kennzeichnungen auf Basis alter Normen müssen überprüft und ggf. erneuert werden.
  • Cybersecurity-Anforderungen: Maschinen mit digitaler Vernetzung unterliegen neuen Sicherheitsanforderungen.
EU-Maschinenverordnung Hersteller prüft die Funktionalität seiner Anlage

Wo Hersteller schnell den Überblick verlieren können

Die neue EU-Maschinenverordnung ist komplex und die Konsequenzen von Fehlern reichen von Marktausschluss bis zu Haftungsrisiken. Diese drei Bereiche bereiten Herstellern erfahrungsgemäß aktuell die größten Schwierigkeiten:

  • 1
    Risikobeurteilung nach aktuellem Stand:
    Viele bestehende Risikobeurteilungen basieren noch auf der alten Maschinenrichtlinie. Für die neue Verordnung reicht eine einfache Aktualisierung oft nicht aus. Es braucht eine systematische Neubewertung, insbesondere bei Software, Steuerungen und vernetzten Komponenten.
  • 2
    Vollständige technische Dokumentation:
    Die Anforderungen an die technischen Unterlagen sind gestiegen. Fehlende oder unvollständige Dokumentation ist einer der häufigsten Gründe für Marktüberwachungsmaßnahmen und Haftungsfälle.
  • 3
    Konformitätsbewertung richtig wählen: Die neue Verordnung unterscheidet stärker zwischen Maschinen, die selbst bewertet werden können, und solchen, die eine Drittprüfung erfordern. Die falsche Wahl des Verfahrens kann eine gesamte CE-Kennzeichnung ungültig machen.

Sind Ihre Maschinen bereit für 2027?

Finden wir es zusammen heraus! Speziell für die Maschinenverordnung entwickelt: Mit dem ecoprotec PreCheck360 starten Sie frühzeitig in die Vorbereitung auf 2027. Gemeinsam mit unseren Fachkräften unterstützen wir Sie schon weit vor der Einführung der neuen EU-Maschinenverordnung, damit Sie schon heute auf der sicheren Seite sind.

Damit wir Ihre Anlagen zielgerichtet bewerten können, benötigen wir vorab die relevanten technischen Unterlagen zu den betrachteten Assets. Diese bilden gemeinsam mit den Betriebsmitteln die Basis für den Check. Im Ergebnis erhalten Sie einen strukturierten Bericht inklusive Thermografie-Auswertung, der Ihnen zeigt, wo Sie heute stehen und was für 2027 zu tun ist.

Der 360°-Sicherheitscheck für Ihre Bestandsanlagen

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Ihre Vorteile mit dem PreCheck360

  • Reduzierung von Haftungsrisiken durch einen dokumentierten Nachweis der Pflichtenerfüllung
  • Planungssicherheit und rechtssicherer Betrieb durch klare Aussagen zu erforderlichen Maßnahmen
  • Höhere Betriebssicherheit und Verfügbarkeit durch thermografische Untersuchung, die optisch nicht sichtbare Schwachstellen aufdeckt und Predictive Maintenance sowie Brandschutz unterstützt

ecoprotec PreCheck360 – Der 360°-Sicherheitscheck für Ihre Bestandsanlagen

Viele Betreiber verlassen sich darauf, dass ihre Maschinen aufgrund des Baujahrs automatisch rechtssicher betrieben werden dürfen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kennt jedoch keinen generellen Bestandsschutz für Arbeitsmittel. Entscheidend ist allein, ob eine Anlage heute noch sicher verwendet werden kann. Als Arbeitgeber sind Sie laut § 3 BetrSichV zur Gefährdungsbeurteilung und regelmäßigen Überprüfung Ihrer Schutzmaßnahmen verpflichtet, und laut § 4 BetrSichV dürfen Beschäftigte ausschließlich Arbeitsmittel mit nachgewiesener sicherer Verwendung zur Verfügung gestellt werden.

Sicherheitsfunktion vorhanden, aber ist sie auch wirksam?

Ein Lichtgitter, das technisch einwandfrei funktioniert und die Maschine zuverlässig stoppt, schützt nicht automatisch ausreichend. Denn entscheidend ist, ob der nach DIN EN ISO 13855 erforderliche Sicherheitsabstand tatsächlich eingehalten wird. Besonders kritisch wird es nach Modernisierungen, erhöhten Geschwindigkeiten, veränderten Nachlaufzeiten oder Umbauten, wenn Sicherheitsabstände bislang nicht neu bewertet wurden. Die eigentliche Frage lautet daher nicht „Ist eine Schutzeinrichtung vorhanden?“, sondern „Ist die Sicherheitsfunktion unter den aktuellen Betriebsbedingungen noch wirksam?“

Jetzt handeln! Die Übergangsfrist endet Anfang 2027

Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen der neuen EU-Maschinenverordnung entsprechen. Die Zeit für eine sorgfältige Umsetzung wird knapp. Starten Sie jetzt mit dem ecoprotec PreCheck360.
Wann haben Sie Zeit?

Wie wir Sie als Hersteller von Maschinen konkret unterstützen können

Die ecoprotec GmbH begleitet Maschinenhersteller durch alle Phasen der Konformitätsbewertung. Von der ersten Analyse bis zur fertigen CE-Kennzeichnung sind wir mit unseren Fachkräften für Sie da, um Sie und Ihre Maschinen bereits heute rechtssicher auf die neue EU-Maschinenverordnung aufzustellen.

Ihr Ansprechpartner für die Maschinensicherheit deutschlandweit

Benötigen Sie Unterstützung bei der Maschinensicherheit in Ihrem Unternehmen? Haben Sie noch Fragen zur neuen EU-Maschinenverordnung? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Maximilian Ebker ist Vertriebsmitarbeiter der ecoprotec GmbH in den Fachabteilungen Maschinensicherheit und Explosionsschutz
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Abteilungsleitung Maschinensicherheit und Explosionsschutz
Frank Henning, B.Eng.
Frank Henning ist Abteilungsleitung des Geschäftsbereichs Maschinensicherheit bei ecoprotec
Abteilungsleitung
Maschinen­sicherheit und Explosions­schutz
Frank Henning, B.Eng.

Mein Name ist Frank Henning und ich bin seit Januar 2018 bei der ecoprotec GmbH tätig. Im Juni 2023 habe ich die Abteilungsleitung für die Bereiche Maschinensicherheit und Explosionsschutz übernommen.

Als Projektleiter im Bereich Maschinensicherheit unterstütze ich branchenübergreifend Firmen rund um das Thema Maschinen- und Anlagensicherheit. Zu meinen Hauptaufgaben gehört, dass ich mich immer wieder in neue Anlagen hineindenke, unterschiedlichste Anforderungen überprüfe und individuelle Lösungen für die Maschinensicherheit bei meinen Kunden und Partnern entwickle. Praxisgerechte Ergebnisse und eine Kommunikation auf Augenhöhe sind mir dabei besonders wichtig.

Diese Seite richtet sich ausschließlich an Hersteller von Maschinen und Anlagen. Sind Sie Importeur, Händler oder Betreiber und direkt von der neuen EU-Maschinenverordnung betroffen? Dann finden Sie weitere Unterstützung unter folgenden Links:

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