EU-Maschinenverordnung für Händler von Maschinen und Anlagen
Als Händler von Maschinen und Maschinenanlagen stehen Sie zwischen Hersteller bzw. Importeur und dem Endkunden und tragen dabei große Verantwortung. Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 definiert Ihre Pflichten dabei klar. Wer nicht konforme Maschinen weiterverkauft, haftet mit.
Was sich mit der neuen Maschinenverordnung für Händler ändert
Händler gelten nach der neuen EU-Maschinenverordnung nicht mehr als passive Zwischenstufe. Ab dem 20. Januar 2027 sind Sie aktiv in der Pflicht:

Wo Händler am häufigsten unbemerkt in die Haftung geraten
Die neue EU-Maschinenverordnung schafft Situationen, in denen Händler unvermittelt als haftende Partei dastehen. Die drei häufigsten Fallstricke:
- 1Ungeprüfte Übernahme von Herstellerdokumenten:
Viele Händler leiten Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen ungeprüft an den Käufer weiter. Sind diese fehlerhaft oder unvollständig, macht sich der Händler mitverantwortlich. Das gilt besonders dann, wenn die Mängel bei einfacher Prüfung hätten erkannt werden können. - 2Technische Anpassungen ohne Neubewertung:
Ob Zuschnitt auf Kundenwunsch, Nachrüstung von Zubehör oder Konfigurationsänderungen: Jede wesentliche Änderung an einer Maschine kann eine neue Konformitätsbewertung erforderlich machen. Händler, die solche Anpassungen ohne Prüfung vornehmen, riskieren, als Hersteller zu gelten. - 3Fehlende oder falsche Sprachversionen der Betriebsanleitung: Wird eine Maschine in ein EU-Land geliefert, in dem eine andere Amtssprache gilt, muss die Betriebsanleitung in dieser Sprache vorliegen. Händler sind dafür verantwortlich, unabhängig davon, ob der Hersteller die Übersetzung geliefert hat oder nicht.
Sind Ihre Maschinen bereit für 2027?
Finden wir es zusammen heraus! Speziell für die Maschinenverordnung entwickelt: Mit dem ecoprotec PreCheck360 starten Sie frühzeitig in die Vorbereitung auf 2027. Gemeinsam mit unseren Fachkräften unterstützen wir Sie schon weit vor der Einführung der neuen EU-Maschinenverordnung, damit Sie schon heute auf der sicheren Seite sind.
Damit wir Ihre Anlagen zielgerichtet bewerten können, benötigen wir vorab die relevanten technischen Unterlagen zu den betrachteten Assets. Diese bilden gemeinsam mit den Betriebsmitteln die Basis für den Check. Im Ergebnis erhalten Sie einen strukturierten Bericht inklusive Thermografie-Auswertung, der Ihnen zeigt, wo Sie heute stehen und was für 2027 zu tun ist.
Ihre Vorteile mit dem PreCheck360
ecoprotec PreCheck360 – Der 360°-Sicherheitscheck für Ihre Bestandsanlagen
Viele Betreiber verlassen sich darauf, dass ihre Maschinen aufgrund des Baujahrs automatisch rechtssicher betrieben werden dürfen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kennt jedoch keinen generellen Bestandsschutz für Arbeitsmittel. Entscheidend ist allein, ob eine Anlage heute noch sicher verwendet werden kann. Als Arbeitgeber sind Sie laut § 3 BetrSichV zur Gefährdungsbeurteilung und regelmäßigen Überprüfung Ihrer Schutzmaßnahmen verpflichtet, und laut § 4 BetrSichV dürfen Beschäftigte ausschließlich Arbeitsmittel mit nachgewiesener sicherer Verwendung zur Verfügung gestellt werden.
Sicherheitsfunktion vorhanden, aber ist sie auch wirksam?
Ein Lichtgitter, das technisch einwandfrei funktioniert und die Maschine zuverlässig stoppt, schützt nicht automatisch ausreichend. Denn entscheidend ist, ob der nach DIN EN ISO 13855 erforderliche Sicherheitsabstand tatsächlich eingehalten wird. Besonders kritisch wird es nach Modernisierungen, erhöhten Geschwindigkeiten, veränderten Nachlaufzeiten oder Umbauten, wenn Sicherheitsabstände bislang nicht neu bewertet wurden. Die eigentliche Frage lautet daher nicht „Ist eine Schutzeinrichtung vorhanden?“, sondern „Ist die Sicherheitsfunktion unter den aktuellen Betriebsbedingungen noch wirksam?“
Jetzt handeln! Die Übergangsfrist endet Anfang 2027
Wie wir Sie als Händler von Maschinen und Anlagen konkret unterstützen
Die ecoprotec GmbH hilft Ihnen, Ihre Sorgfaltspflichten als Händler systematisch zu erfüllen und sich rechtssicher aufzustellen, bevor der Verkauf erfolgt.
Ihr Ansprechpartner für die Maschinensicherheit deutschlandweit
Benötigen Sie Unterstützung bei der Maschinensicherheit in Ihrem Unternehmen? Haben Sie noch Fragen zur neuen EU-Maschinenverordnung? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Vertrieb
Betriebliche Sicherheit
Maximilian Ebker

Abteilungsleitung
Maschinensicherheit und Explosionsschutz
Frank Henning, B.Eng.
Mit Sicherheit zufrieden
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