EU-Maschinenverordnung – Neue Pflichten für Betreiber von Maschinen und Anlagen

Als Betreiber von Maschinen und Anlagen sind Sie nicht nur für den sicheren Betrieb verantwortlich. Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt auch für Sie konkrete Konsequenzen. Wer Maschinen wesentlich verändert, selbst herstellt oder in sicherheitskritischen Bereichen betreibt, steht vor neuen Pflichten. Handeln Sie am besten schon jetzt, bevor der Übergangszeitraum endet.

Was die neue EU-Maschinenverordnung für Betreiber ändert

Die neue EU-Maschinenverordnung hat direkte Auswirkungen auf den Betrieb laufender Maschinen und Anlagen. Ab dem 20. Januar 2027 gelten folgende Anforderungen:

  • Wesentliche Veränderung von Maschinen: Wer eine Maschine wesentlich verändert wie zum Beispiel durch Umbauten, Nachrüstungen oder Steuerungsänderungen wird rechtlich zum Hersteller und muss eine vollständige Konformitätsbewertung durchführen.
  • Eigenbau und Sondermaschinen: Betreiber, die Maschinen selbst konstruieren oder für den Eigenbedarf fertigen lassen, unterliegen denselben Herstellerpflichten wie kommerzielle Maschinenbauer.

  • Zusammenstellung von Maschinengesamtheiten: Wer mehrere Maschinen zu einer Anlage zusammenstellt, muss die Konformität der Gesamtheit sicherstellen, nicht nur die der Einzelkomponenten.
  • Dokumentationspflichten: Betreiber müssen sicherstellen, dass alle Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen und Prüfnachweise für die betriebenen Maschinen vollständig vorhanden und aktuell sind.
  • Prüf- und Wartungspflichten: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt regelmäßige Prüfungen. Die EU-Maschinenverordnung verschärft ab Januar 2027 die Anforderungen an die Ausgangsdokumentation, auf der diese Prüfungen aufbauen.
EU-Maschinenverordnung Betreiber einer Maschine bei der Arbeit in einer Produktionshalle

Wo Betreiber mit der neuen EU-Maschinenverordnung schnell unbemerkt in die Pflicht geraten

Betreiber unterschätzen häufig, wann sie rechtlich in die Rolle des Herstellers wechseln. Diese drei Situationen sind besonders kritisch:

  • 1
    Umbau und Nachrüstung bestehender Maschinen:
    Eine neue Steuerung, ein zusätzlicher Roboterarm, eine geänderte Schutzeinrichtung: Viele Betreiber führen solche Änderungen durch, ohne zu prüfen, ob damit eine „wesentliche Veränderung“ im Sinne der neuen Maschinenverordnung vorliegt. Ist das der Fall, wird der Betreiber automatisch zum Hersteller, inklusive aller Dokumentations- und Zertifizierungspflichten.
  • 2
    Zusammenführung von Maschinen zu Anlagen:
    Wer Einzelmaschinen verschiedener Hersteller zu einer Produktionslinie verknüpft, schafft eine neue „Maschinengesamtheit“. Für diese Gesamtheit muss der Betreiber die Konformität eigenständig nachweisen, auch wenn alle Einzelmaschinen bereits CE-gekennzeichnet sind.
  • 3
    Veraltete oder fehlende Dokumentation: Viele Betreiber haben Maschinen im Einsatz, für die Betriebsanleitungen fehlen, die veraltet sind oder nicht der aktuellen Maschinenkonfiguration entsprechen. Das ist nicht nur ein Haftungsrisiko bei Unfällen, sondern auch ein Problem bei Marktüberwachungsmaßnahmen und behördlichen Prüfungen.

Sind Ihre Maschinen bereit für 2027?

Finden wir es zusammen heraus! Speziell für die Maschinenverordnung entwickelt: Mit dem ecoprotec PreCheck360 starten Sie frühzeitig in die Vorbereitung auf 2027. Gemeinsam mit unseren Fachkräften unterstützen wir Sie schon weit vor der Einführung der neuen EU-Maschinenverordnung, damit Sie schon heute auf der sicheren Seite sind.

Damit wir Ihre Anlagen zielgerichtet bewerten können, benötigen wir vorab die relevanten technischen Unterlagen zu den betrachteten Assets. Diese bilden gemeinsam mit den Betriebsmitteln die Basis für den Check. Im Ergebnis erhalten Sie einen strukturierten Bericht inklusive Thermografie-Auswertung, der Ihnen zeigt, wo Sie heute stehen und was für 2027 zu tun ist.

Der 360°-Sicherheitscheck für Ihre Bestandsanlagen

ecoprotec PreCheck360

Ihre Vorteile mit dem PreCheck360

  • Reduzierung von Haftungsrisiken durch einen dokumentierten Nachweis der Pflichtenerfüllung
  • Planungssicherheit und rechtssicherer Betrieb durch klare Aussagen zu erforderlichen Maßnahmen
  • Höhere Betriebssicherheit und Verfügbarkeit durch thermografische Untersuchung, die optisch nicht sichtbare Schwachstellen aufdeckt und Predictive Maintenance sowie Brandschutz unterstützt

ecoprotec PreCheck360 – Der 360°-Sicherheitscheck für Ihre Bestandsanlagen

Viele Betreiber verlassen sich darauf, dass ihre Maschinen aufgrund des Baujahrs automatisch rechtssicher betrieben werden dürfen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kennt jedoch keinen generellen Bestandsschutz für Arbeitsmittel. Entscheidend ist allein, ob eine Anlage heute noch sicher verwendet werden kann. Als Arbeitgeber sind Sie laut § 3 BetrSichV zur Gefährdungsbeurteilung und regelmäßigen Überprüfung Ihrer Schutzmaßnahmen verpflichtet, und laut § 4 BetrSichV dürfen Beschäftigte ausschließlich Arbeitsmittel mit nachgewiesener sicherer Verwendung zur Verfügung gestellt werden.

Sicherheitsfunktion vorhanden, aber ist sie auch wirksam?

Ein Lichtgitter, das technisch einwandfrei funktioniert und die Maschine zuverlässig stoppt, schützt nicht automatisch ausreichend. Denn entscheidend ist, ob der nach DIN EN ISO 13855 erforderliche Sicherheitsabstand tatsächlich eingehalten wird. Besonders kritisch wird es nach Modernisierungen, erhöhten Geschwindigkeiten, veränderten Nachlaufzeiten oder Umbauten, wenn Sicherheitsabstände bislang nicht neu bewertet wurden. Die eigentliche Frage lautet daher nicht „Ist eine Schutzeinrichtung vorhanden?“, sondern „Ist die Sicherheitsfunktion unter den aktuellen Betriebsbedingungen noch wirksam?“

Jetzt handeln! Die Übergangsfrist endet Anfang 2027

Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen der neuen EU-Maschinenverordnung entsprechen. Die Zeit für eine sorgfältige Umsetzung wird knapp. Starten Sie jetzt mit dem ecoprotec PreCheck360.
Kostenfreien Beratungstermin sichern

So unterstützen wir Sie als Betreiber von Maschinen und Anlagen konkret bei der Umsetzung der neuen EU-Maschinenverordnung

Die ecoprotec GmbH begleitet Betreiber dabei, ihre Maschinen und Anlagen rechtssicher zu betreiben. Von der Dokumentenprüfung bis zur Konformitätsbewertung nach wesentlicher Veränderung Ihrer Maschine oder Anlage begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

Ihr Ansprechpartner für die Maschinensicherheit deutschlandweit

Benötigen Sie Unterstützung bei der Maschinensicherheit in Ihrem Unternehmen? Haben Sie noch Fragen zur neuen EU-Maschinenverordnung? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Maximilian Ebker ist Vertriebsmitarbeiter der ecoprotec GmbH in den Fachabteilungen Maschinensicherheit und Explosionsschutz
Vertrieb
Betriebliche Sicherheit
Maximilian Ebker
Vertrieb Betriebliche Sicherheit
.
Maximilian Ebker
Wie dürfen wir Sie kontaktieren?

Zur Verarbeitung der hier erhobenen personenbezogenen Daten finden sich detaillierte Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Abteilungsleitung Maschinensicherheit und Explosionsschutz
Frank Henning, B.Eng.
Frank Henning ist Abteilungsleitung des Geschäftsbereichs Maschinensicherheit bei ecoprotec
Abteilungsleitung
Maschinen­sicherheit und Explosions­schutz
Frank Henning, B.Eng.

Mein Name ist Frank Henning und ich bin seit Januar 2018 bei der ecoprotec GmbH tätig. Im Juni 2023 habe ich die Abteilungsleitung für die Bereiche Maschinensicherheit und Explosionsschutz übernommen.

Als Projektleiter im Bereich Maschinensicherheit unterstütze ich branchenübergreifend Firmen rund um das Thema Maschinen- und Anlagensicherheit. Zu meinen Hauptaufgaben gehört, dass ich mich immer wieder in neue Anlagen hineindenke, unterschiedlichste Anforderungen überprüfe und individuelle Lösungen für die Maschinensicherheit bei meinen Kunden und Partnern entwickle. Praxisgerechte Ergebnisse und eine Kommunikation auf Augenhöhe sind mir dabei besonders wichtig.

Diese Seite richtet sich ausschließlich an Betreiber von Maschinen und Anlagen. Sind Sie Hersteller, Importeur oder Händler und direkt von der neuen EU-Maschinenverordnung betroffen? Dann finden Sie weitere Unterstützung unter folgenden Links:

Hersteller

Importeure

Mit Sicherheit zufrieden

Wir sind erst dann zufrieden, wenn unsere Kunden es auch sind!

Was unsere Kunden sagen

Betriebliche Sicherheit im Fokus – Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Erhalten Sie regelmäßig wertvolle Tipps für (noch) mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

  • 4 kostenfreie Newsletter jährlich, jederzeit kündbar

  • Handlungsempfehlungen für Ihre betriebliche Praxis
  • regelmäßige Updates zu gesetzlichen Änderungen und Fristen

Mit dem Absenden erklären Sie sich mit dem Empfang unseres Newsletters „Betriebliche Sicherheit im Fokus“ und der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Sie können sich selbstverständlich jederzeit wieder abmelden.