EU-Maschinenverordnung – Neue Pflichten für Betreiber von Maschinen und Anlagen
Als Betreiber von Maschinen und Anlagen sind Sie nicht nur für den sicheren Betrieb verantwortlich. Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt auch für Sie konkrete Konsequenzen. Wer Maschinen wesentlich verändert, selbst herstellt oder in sicherheitskritischen Bereichen betreibt, steht vor neuen Pflichten. Handeln Sie jetzt, bevor der Übergangszeitraum endet.
Was die neue EU-Maschinenverordnung für Betreiber ändert
Die neue EU-Maschinenverordnung hat direkte Auswirkungen auf den Betrieb laufender Maschinen und Anlagen. Ab dem 20. Januar 2027 gelten folgende Anforderungen:

Wo Betreiber mit der neuen EU-Maschinenverordnung schnell unbemerkt in die Pflicht geraten
Betreiber unterschätzen häufig, wann sie rechtlich in die Rolle des Herstellers wechseln. Diese drei Situationen sind besonders kritisch:
- 1Umbau und Nachrüstung bestehender Maschinen:
Eine neue Steuerung, ein zusätzlicher Roboterarm, eine geänderte Schutzeinrichtung: Viele Betreiber führen solche Änderungen durch, ohne zu prüfen, ob damit eine „wesentliche Veränderung“ im Sinne der neuen Maschinenverordnung vorliegt. Ist das der Fall, wird der Betreiber automatisch zum Hersteller, inklusive aller Dokumentations- und Zertifizierungspflichten. - 2Zusammenführung von Maschinen zu Anlagen:
Wer Einzelmaschinen verschiedener Hersteller zu einer Produktionslinie verknüpft, schafft eine neue „Maschinengesamtheit“. Für diese Gesamtheit muss der Betreiber die Konformität eigenständig nachweisen, auch wenn alle Einzelmaschinen bereits CE-gekennzeichnet sind. - 3Veraltete oder fehlende Dokumentation: Viele Betreiber haben Maschinen im Einsatz, für die Betriebsanleitungen fehlen, die veraltet sind oder nicht der aktuellen Maschinenkonfiguration entsprechen. Das ist nicht nur ein Haftungsrisiko bei Unfällen, sondern auch ein Problem bei Marktüberwachungsmaßnahmen und behördlichen Prüfungen.
Jetzt handeln! Die Übergangsfrist endet Anfang 2027
Wir unterstützen Sie als Betreiber konkret bei der Umsetzung der neuen EU-Maschinenverordnung
Die ecoprotec GmbH begleitet Betreiber dabei, ihre Maschinen und Anlagen rechtssicher zu betreiben. Von der Dokumentenprüfung bis zur Konformitätsbewertung nach wesentlicher Veränderung Ihrer Maschine oder Anlage begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Ihr Ansprechpartner für die Maschinensicherheit deutschlandweit
Benötigen Sie Unterstützung bei der Maschinensicherheit in Ihrem Unternehmen? Haben Sie noch Fragen zur neuen EU-Maschinenverordnung? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Vertrieb
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Maximilian Ebker
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