EU Maschinenverordnung – Was sich ab 2027 für Hersteller ändert

Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt am 20. Januar 2027 in Kraft und sie stellt Hersteller von Maschinen und Anlagen vor erheblich höhere Anforderungen als die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

EU-Maschinenverordnung – Das wird für Hersteller von Maschinen ab 2027 wichtig

Mit der neuen EU-Maschinenverordnung gelten ab Januar 2027 verschärfte Pflichten direkt als verbindliches EU-Recht, ohne nationale Umsetzung. Das bedeutet für Sie als Hersteller von Maschinen und Anlagen:

  • Erweiterte Risikobeurteilung: Neue Gefährdungskategorien, insbesondere für digitale und KI-gesteuerte Komponenten, müssen berücksichtigt werden.
  • Strengere Dokumentationspflichten: Die technischen Unterlagen müssen umfangreicher und detaillierter sein als bisher.
  • Neue Konformitätsbewertungsverfahren: Für sicherheitskritische Maschinen sind teils externe Stellen (Notified Bodies) zwingend einzubeziehen.
  • Aktualisierte, harmonisierte Normen: Bestehende CE-Kennzeichnungen auf Basis alter Normen müssen überprüft und ggf. erneuert werden.
  • Cybersecurity-Anforderungen: Maschinen mit digitaler Vernetzung unterliegen neuen Sicherheitsanforderungen.
EU-Maschinenverordnung Hersteller prüft die Funktionalität seiner Anlage

Wo Hersteller schnell den Überblick verlieren können

Die neue Maschinenverordnung ist komplex und die Konsequenzen von Fehlern reichen von Marktausschluss bis zu Haftungsrisiken. Diese drei Bereiche bereiten Herstellern erfahrungsgemäß aktuell die größten Schwierigkeiten:

  • 1
    Risikobeurteilung nach aktuellem Stand:
    Viele bestehende Risikobeurteilungen basieren noch auf der alten Maschinenrichtlinie. Für die neue Verordnung reicht eine einfache Aktualisierung oft nicht aus. Es braucht eine systematische Neubewertung, insbesondere bei Software, Steuerungen und vernetzten Komponenten.
  • 2
    Vollständige technische Dokumentation:
    Die Anforderungen an die technischen Unterlagen sind gestiegen. Fehlende oder unvollständige Dokumentation ist einer der häufigsten Gründe für Marktüberwachungsmaßnahmen und Haftungsfälle.
  • 3
    Konformitätsbewertung richtig wählen: Die neue Verordnung unterscheidet stärker zwischen Maschinen, die selbst bewertet werden können, und solchen, die eine Drittprüfung erfordern. Die falsche Wahl des Verfahrens kann eine gesamte CE-Kennzeichnung ungültig machen.

Jetzt handeln! Die Übergangsfrist endet Anfang 2027

Bis zum 20. Januar 2027 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen der neuen EU-Maschinenverordnung entsprechen. Die Zeit für eine sorgfältige Umsetzung wird knapp. Starten Sie jetzt mit einer kostenlosen Erstberatung.
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Wie wir Sie als Hersteller von Maschinen unterstützen können

Die ecoprotec GmbH begleitet Maschinenhersteller durch alle Phasen der Konformitätsbewertung. Von der ersten Analyse bis zur fertigen CE-Kennzeichnung sind wir mit unseren Fachkräften für Sie da, um Sie und Ihre Maschinen bereits heute rechtssicher auf die neue EU-Maschinenverordnung aufzustellen.

Ihr Ansprechpartner für die Maschinensicherheit deutschlandweit

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Maximilian Ebker - Vertrieb Maschinensicherheit ecoprotec GmbH
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„Ich arbeite gerne mit der Firma ecoprotec zusammen. Hier kann ich mir sicher sein, dass meine Belange kurzfristig und zielstrebig bearbeitet werden und einem stets mit hoher Professionalität entgegen getreten wird.“

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