EU-Maschinenverordnung für Händler von Maschinen und Anlagen
Als Händler von Maschinen und Maschinenanlagen stehen Sie zwischen Hersteller bzw. Importeur und dem Endkunden und tragen dabei große Verantwortung. Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 definiert Ihre Pflichten dabei klar. Wer nicht konforme Maschinen weiterverkauft, haftet mit.
Was sich mit der neuen Maschinenverordnung für Händler ändert
Händler gelten nach der neuen EU-Maschinenverordnung nicht mehr als passive Zwischenstufe. Ab dem 20. Januar 2027 sind Sie aktiv in der Pflicht:

Wo Händler am häufigsten unbemerkt in die Haftung geraten
Die neue EU-Maschinenverordnung schafft Situationen, in denen Händler unvermittelt als haftende Partei dastehen. Die drei häufigsten Fallstricke:
- 1Ungeprüfte Übernahme von Herstellerdokumenten:
Viele Händler leiten Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen ungeprüft an den Käufer weiter. Sind diese fehlerhaft oder unvollständig, macht sich der Händler mitverantwortlich. Das gilt besonders dann, wenn die Mängel bei einfacher Prüfung hätten erkannt werden können. - 2Technische Anpassungen ohne Neubewertung:
Ob Zuschnitt auf Kundenwunsch, Nachrüstung von Zubehör oder Konfigurationsänderungen: Jede wesentliche Änderung an einer Maschine kann eine neue Konformitätsbewertung erforderlich machen. Händler, die solche Anpassungen ohne Prüfung vornehmen, riskieren, als Hersteller zu gelten. - 3Fehlende oder falsche Sprachversionen der Betriebsanleitung: Wird eine Maschine in ein EU-Land geliefert, in dem eine andere Amtssprache gilt, muss die Betriebsanleitung in dieser Sprache vorliegen. Händler sind dafür verantwortlich, unabhängig davon, ob der Hersteller die Übersetzung geliefert hat oder nicht.
Jetzt handeln! Die Übergangsfrist endet Anfang 2027
Wie wir Sie als Händler von Maschinen und Anlagen unterstützen
Die ecoprotec GmbH hilft Ihnen, Ihre Sorgfaltspflichten als Händler systematisch zu erfüllen und sich rechtssicher aufzustellen, bevor der Verkauf erfolgt.
Ihr Ansprechpartner für die Maschinensicherheit deutschlandweit
Benötigen Sie Unterstützung bei der Maschinensicherheit in Ihrem Unternehmen? Haben Sie noch Fragen zur neuen EU-Maschinenverordnung? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten und unser Vertriebsteam meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Vertrieb
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Maximilian Ebker
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