EU-Maschinenverordnung – Worauf Importeure von Maschinen ab 2027 achten sollten
Als Importeur tragen Sie eine besondere Verantwortung: Wer Maschinen aus Drittländern in den EU-Binnenmarkt einführt, haftet dafür, dass diese den Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen. Unabhängig davon, was der Hersteller garantiert hat.
Diese neuen Pflichten gelten mit der neuen EU-Maschinenverordnung für Importeure von Maschinen ab 2027
Die neue EU-Maschinenverordnung verschärft die Pflichten für Importeure gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 gelten diese Anforderungen verbindlich für alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen:

Wo Importeure am schnellsten in die Haftungsfalle tappen können
Die Praxis zeigt, dass Importeure von Maschinen und Maschinenanlagen häufig ihre eigene Rechtsstellung im Produkthaftungsrecht unterschätzen. Auf diese drei Fallstricke sollten Sie jedoch besonders achten:
- 1Blindes Vertrauen in Herstellerdokumente:
Viele Importeure gehen davon aus, dass eine CE-Kennzeichnung auf der Maschine automatisch bedeutet, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Das ist falsch. Die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen des häufig außereuropäischen Herstellers müssen inhaltlich geprüft werden, nicht nur auf Vollständigkeit. - 2Falsch übersetzte oder unvollständige Betriebsanleitungen:
Die Betriebsanleitung muss vollständig und inhaltlich korrekt in der Amtssprache des Ziellandes vorliegen. Fehlerhafte Übersetzungen aus dem Chinesischen oder Englischen sind einer der häufigsten Mängel bei importierten Maschinen und können zu sofortigen Marktverboten führen. - 3Unklare Verantwortlichkeiten bei Lieferketten:
Wenn zwischen ausländischem Hersteller, Importeur und Händler keine klaren vertraglichen Regelungen bestehen, bleibt der Importeur im Schadensfall häufig allein verantwortlich. Auch dann, wenn der Fehler beim Hersteller lag.
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So unterstützt ecoprotec Importeure von Maschinen konkret
Unsere Fachkräfte prüfen für Sie, ob die Maschinen, die Sie importieren möchten, wirklich den Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung entsprechen. Optimalerweise passiert das, bevor diese in den Verkehr gebracht werden. Binden Sie uns daher bestenfalls frühzeitig in Ihr Projekt mit ein.
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