Arbeitssicherheit ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis systematischer Planung, regelmäßiger Schulungen, Fortbildungen, stetiger Sensibilisierung und eines funktionierenden Sicherheitsmanagements. Eine zentrale Rolle dabei spielen Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen.

Aufgaben von Sicherheits­beauftragten im Unternehmen

Doch was genau machen eigentlich Sicherheits­beauftragte? Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten bringt diese Rolle mit sich? Und wer darf oder sollte diese Position übernehmen? In diesem Beitrag geben wir einen praxisnahen Überblick über das Aufgabenprofil von Sicherheitsbeauftragten, rechtliche Hintergründe, typische Herausforderungen und notwendige Qualifikationen.

Was genau sind Sicherheitsbeauftragte?

Sicherheitsbeauftragte sind vom Arbeitgeber bestellte Mitarbeitende, die die Unternehmensleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz unterstützen. Dabei sind sie weder Weisungsbefugte noch Kontrollinstanzen, sondern Bindeglieder zwischen Belegschaft, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Sicherheitsbeauftragte leisten einen entscheidenden Beitrag zur Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Rechtliche Grundlagen und Bestellungspflicht

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist in Deutschland durch § 22 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) sowie durch die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1) geregelt. Demnach ist ein Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn:

  • mehr als 20 Beschäftigte im Betrieb arbeiten,
  • besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen (wie zum Beispiel in Werkstätten, Laboren oder auf Baustellen),
  • eine räumliche oder zeitliche Trennung der Beschäftigten vorliegt (wie beispielsweise mehrere Standorte, Schichtarbeit),
  • oder wenn dies grundsätzlich durch die Berufsgenossenschaft gefordert wird.

Die konkrete Anzahl an geforderten Sicherheitsbeauftragten orientiert sich dabei an unterschiedlichen Faktoren wie Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial, Aufbauorganisation und örtlichen Gegebenheiten. Die DGUV Information 211-042 enthält hierzu detaillierte Empfehlungen.

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb
Sicherheitsbeauftragter schult Personal in einer anderen Abteilung

Typische Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte unterstützen vor allem durch ihre Beobachtungs-, Hinweis- und Unterstützungsfunktion. Die Aufgaben von Sicherheits­beauftragten lassen sich nicht in ein starres Schema pressen. Die wichtigste Rolle nimmt dabei das genaue Beobachten und frühzeitige Erkennen potenzieller Gefahrenquellen ein.

Sicherheits­beauftragte sind mit offenen Augen im Betrieb unterwegs, achten auf unsichere Zustände oder Verhaltensweisen und melden erkannte Risiken an die zuständigen Stellen. Dabei bringen sie sich auch aktiv in die Gefährdungsbeurteilung ein und helfen mit, bestehende Schutzmaßnahmen sinnvoll umzusetzen.

Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich ist ihre Funktion als Ansprechperson. Sicherheitsbeauftragte stehen Kolleginnen und Kollegen bei Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung und sensibilisieren diese für ein sicheres Verhalten am Arbeitsplatz. Durch ihre Präsenz im Betrieb sind sie nah an den Mitarbeitenden und genießen im Idealfall deren Vertrauen, um auch in konfliktbehafteten Situationen vermitteln zu können.

Am 11. September 2025 startet unsere nächste Ausbildung zum / zur Sicherheitsbeauftragten mit folgenden Themen:
  • Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
  • Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
  • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Gefahren am Arbeitsplatz
  • Arbeitsunfälle und ihre Folgen
  • Rolle der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften

Darüber hinaus wirken Sicherheitsbeauftragte bei Begehungen oder Unterweisungen mit. Sie begleiten unter anderem Sicherheitsrundgänge mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Behördenvertretern und geben Rückmeldung zur Wirksamkeit von Maßnahmen. Auch die Mitwirkung an der Auswertung von Unfällen oder Beinaheunfällen fällt in ihren Aufgabenbereich, ebenso wie die Dokumentation sicherheitsrelevanter Beobachtungen. Ihre Hinweise helfen einerseits dabei, Risiken zu minimieren und andererseits leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen Sicherheitskultur im Unternehmen.

Was Sicherheitsbeauftragte nicht sind

Es ist wichtig, die Rolle klar von anderen Funktionen abzugrenzen. Sicherheitsbeauftragte übernehmen keine Vorgesetztenfunktionen. Sie sind keine Fachkräfte für Arbeitssicherheit und können selbstverständlich auch nicht die Aufgaben eines Betriebsarztes übernehmen. Darüber hinaus sind Sicherheitsbeauftragte nicht haftbar, sofern sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.

Außerdem sollten Sicherheitsbeauftragte stets fachlich im Thema sein. Um hier ein Beispiel zu nennen: Es ist nicht zu empfehlen eine Vertriebsmitarbeiterin als Sicherheitsbeauftragte für die Produktion einzusetzen. Ebenso wenig ist ein Mitarbeiter im Labor geeignet die Position des Sicherheitsbeauftragten in der Instandhaltung zu übernehmen.

Das Bild zeigt einen älteren Mitarbeiter mit sichtlich viel Erfahrung, der als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen tätig ist

Welche Qualifikationen sollten Sicherheitsbeauftragte mitbringen?

Sicherheitsbeauftragte müssen keine Spezialisten für Arbeitssicherheit sein. Wichtige „Soft Skills“ sind Verantwortungsbewusstsein, kommunikatives Geschick und die Fähigkeit, sicherheitsrelevante Themen praxisnah zu vermitteln. Dennoch sollten sie bestenfalls bestimmte Voraussetzungen mitbringen:

Fachliche Voraussetzungen

  • Grundverständnis für betriebliche Abläufe und Gefährdungspotenziale
  • Kenntnisse in Kommunikation und Konfliktlösung

Persönliche Eigenschaften

  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Kommunikationsstärke und Vorbildfunktion
  • Teamfähigkeit und Integrität

Sicherheitsbeauftragte als Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Arbeitssicherheit

Gut eingebundene Sicherheitsbeauftragte sind weit mehr als ein „Pflichtposten“ zur Erfüllung der rechtlichen Vorschriften. Sie sind das „Frühwarnsystem“ für Sicherheitsrisiken, Multiplikatoren für sichere Verhaltensweisen und entscheidende Faktoren für einen aktiven, gelebten Arbeitsschutz im Unternehmen.

Damit dies gelingt, braucht es jedoch mehr als nur die formale Bestellung. Unternehmen sollten:

  • geeignete Mitarbeitende aktiv ansprechen,
  • klare Erwartungen formulieren,
  • Schulungen, Weiterbildungen und ausreichend Zeit zur Verfügung stellen,
  • und Sicherheitsbeauftragte regelmäßig in Entscheidungen einbeziehen.
Sicherheitsbeauftragte kontrolliert das Lager und führt eine Checkliste

So wird aus der Rolle des Sicherheitsbeauftragten eine wertvolle Stütze des betrieblichen Sicherheits­managements mit dem Ziel, dass alle Beschäftigten morgens sicher und gesund ihren Dienst antreten und abends sicher und gesund in den wohlverdienten Feierabend gehen können.

Projektleitung
Betriebliche Sicherheit
Sven Voß, B.Sc.
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Projektleitung
Betriebliche Sicherheit
Sven Voß, B.Sc.

Mein Name ist Sven Voß und ich bin Projektleiter im Team der Betrieblichen Sicherheit bei ecoprotec. Nachdem ich 2019 im BackOffice der Arbeitssicherheit startete, begann ich simultan mein Studium an der Bergischen Universität Wuppertal (B.Sc. Sicherheitstechnik). Schon während des Studiums spezialisierte ich mich auf die Bereiche des Brand- und Arbeitsschutzes. Durch die Kombination meines Engagements bei der freiwilligen Feuerwehr konnte ich schon früh erste Erfahrungen im Bereich des Brandschutzes sammeln. Hier bin ich mittlerweile als Brandinspektor tätig. Des Weiteren berate ich meine Kunden in den Bereichen Gefahrgut, Gefahrstoffe und Umweltschutz. Eine gute Zusammenarbeit funktioniert nur durch eine offene Kommunikation. Kritik und Anregungen führen zum Gelingen von Projekten sowie zum Verständnis untereinander. Im Fokus steht ein Prozess, in dem alle Projektbeteiligten wachsen können und ein Konsens für das Ergebnis besteht.