Arbeitssicherheit ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis systematischer Planung, regelmäßiger Schulungen, Fortbildungen, stetiger Sensibilisierung und eines funktionierenden Sicherheitsmanagements. Eine zentrale Rolle dabei spielen Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen.
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
Doch was genau machen eigentlich Sicherheitsbeauftragte? Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten bringt diese Rolle mit sich? Und wer darf oder sollte diese Position übernehmen? In diesem Beitrag geben wir einen praxisnahen Überblick über das Aufgabenprofil von Sicherheitsbeauftragten, rechtliche Hintergründe, typische Herausforderungen und notwendige Qualifikationen.
Was genau sind Sicherheitsbeauftragte?
Sicherheitsbeauftragte sind vom Arbeitgeber bestellte Mitarbeitende, die die Unternehmensleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz unterstützen. Dabei sind sie weder Weisungsbefugte noch Kontrollinstanzen, sondern Bindeglieder zwischen Belegschaft, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Sicherheitsbeauftragte leisten einen entscheidenden Beitrag zur Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Rechtliche Grundlagen und Bestellungspflicht
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist in Deutschland durch § 22 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) sowie durch die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1) geregelt. Demnach ist ein Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn:
Die konkrete Anzahl an geforderten Sicherheitsbeauftragten orientiert sich dabei an unterschiedlichen Faktoren wie Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial, Aufbauorganisation und örtlichen Gegebenheiten. Die DGUV Information 211-042 enthält hierzu detaillierte Empfehlungen.
Typische Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte unterstützen vor allem durch ihre Beobachtungs-, Hinweis- und Unterstützungsfunktion. Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten lassen sich nicht in ein starres Schema pressen. Die wichtigste Rolle nimmt dabei das genaue Beobachten und frühzeitige Erkennen potenzieller Gefahrenquellen ein.
Sicherheitsbeauftragte sind mit offenen Augen im Betrieb unterwegs, achten auf unsichere Zustände oder Verhaltensweisen und melden erkannte Risiken an die zuständigen Stellen. Dabei bringen sie sich auch aktiv in die Gefährdungsbeurteilung ein und helfen mit, bestehende Schutzmaßnahmen sinnvoll umzusetzen.
Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich ist ihre Funktion als Ansprechperson. Sicherheitsbeauftragte stehen Kolleginnen und Kollegen bei Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung und sensibilisieren diese für ein sicheres Verhalten am Arbeitsplatz. Durch ihre Präsenz im Betrieb sind sie nah an den Mitarbeitenden und genießen im Idealfall deren Vertrauen, um auch in konfliktbehafteten Situationen vermitteln zu können.
Darüber hinaus wirken Sicherheitsbeauftragte bei Begehungen oder Unterweisungen mit. Sie begleiten unter anderem Sicherheitsrundgänge mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Behördenvertretern und geben Rückmeldung zur Wirksamkeit von Maßnahmen. Auch die Mitwirkung an der Auswertung von Unfällen oder Beinaheunfällen fällt in ihren Aufgabenbereich, ebenso wie die Dokumentation sicherheitsrelevanter Beobachtungen. Ihre Hinweise helfen einerseits dabei, Risiken zu minimieren und andererseits leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen Sicherheitskultur im Unternehmen.
Was Sicherheitsbeauftragte nicht sind
Es ist wichtig, die Rolle klar von anderen Funktionen abzugrenzen. Sicherheitsbeauftragte übernehmen keine Vorgesetztenfunktionen. Sie sind keine Fachkräfte für Arbeitssicherheit und können selbstverständlich auch nicht die Aufgaben eines Betriebsarztes übernehmen. Darüber hinaus sind Sicherheitsbeauftragte nicht haftbar, sofern sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.
Außerdem sollten Sicherheitsbeauftragte stets fachlich im Thema sein. Um hier ein Beispiel zu nennen: Es ist nicht zu empfehlen eine Vertriebsmitarbeiterin als Sicherheitsbeauftragte für die Produktion einzusetzen. Ebenso wenig ist ein Mitarbeiter im Labor geeignet die Position des Sicherheitsbeauftragten in der Instandhaltung zu übernehmen.
Welche Qualifikationen sollten Sicherheitsbeauftragte mitbringen?
Sicherheitsbeauftragte müssen keine Spezialisten für Arbeitssicherheit sein. Wichtige „Soft Skills“ sind Verantwortungsbewusstsein, kommunikatives Geschick und die Fähigkeit, sicherheitsrelevante Themen praxisnah zu vermitteln. Dennoch sollten sie bestenfalls bestimmte Voraussetzungen mitbringen:
Fachliche Voraussetzungen
Persönliche Eigenschaften
Sicherheitsbeauftragte als Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Arbeitssicherheit
Gut eingebundene Sicherheitsbeauftragte sind weit mehr als ein „Pflichtposten“ zur Erfüllung der rechtlichen Vorschriften. Sie sind das „Frühwarnsystem“ für Sicherheitsrisiken, Multiplikatoren für sichere Verhaltensweisen und entscheidende Faktoren für einen aktiven, gelebten Arbeitsschutz im Unternehmen.
Damit dies gelingt, braucht es jedoch mehr als nur die formale Bestellung. Unternehmen sollten:
So wird aus der Rolle des Sicherheitsbeauftragten eine wertvolle Stütze des betrieblichen Sicherheitsmanagements mit dem Ziel, dass alle Beschäftigten morgens sicher und gesund ihren Dienst antreten und abends sicher und gesund in den wohlverdienten Feierabend gehen können.