Ausbildung des / der Sicherheitsbeauftragten
Die Ausbildung erfolgt gemäß den Anforderungen des SGB VII (siebtes Sozialgesetzbuch) sowie der entsprechenden Unfallversicherungen. Dem Sicherheitsbeauftragten werden die gesetzlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vermittelt.
Sie werden über Ihre Aufgaben im Rahmen der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation informiert und für Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz sensibilisiert.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Geschäftsbereichen, die die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Fragen und Anmeldungen zu unseren Seminaren
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