Ausbildung des Sicherheits­beauftragten

Als Sicherheitsbeauftragte erkennen Sie Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb und unterstützen durch gewonnene Fach- und Sachkenntnisse bei der Sensibilisierung von potenziellen Gefährdungen.

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Thema der Ausbildung

Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig beschäftigten Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet (gem. §22 SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1), Sicherheitsbeauftragte zu beschäftigen.

Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen auf den ordnungsgemäßen Zustand und die ordnungsgemäße Benutzung sicherheitsrelevanter Einrichtungen vor Ort. Im Rahmen dieses Seminars lernen Sie die Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und werden mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut gemacht.

Inhalte des Seminars

  • Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
  • Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
  • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Gefahren am Arbeitsplatz
  • Arbeitsunfälle und ihre Folgen
  • Rolle der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften

Welche Methode bevorzugen Sie?

Termine und Anmeldung zur Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte

Wann genau möchten Sie an unserem Seminar teilnehmen? Haben Sie noch offene Fragen zu unseren Schulungsangeboten? Wie können wir Sie am besten erreichen? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen die Ausbildung bis 14 Tage vorher abzusagen.

Isabelle Brunnert Tea Betriebliche Sicherheit ecoprotec GmbH
Vertrieb
Betriebliche Sicherheit
Isabel Brunnert
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