Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta, alle öffentlichen Daten volljähriger europäischer Nutzerinnen und Nutzer der Plattformen Instagram und Facebook für das Training und die Entwicklung seiner KI-Anwendungen zu nutzen. Sollten registrierte User dies nicht wünschen, müssen sie bis zum 26. Mai tätig werden und aktiv Widerspruch gegen eine solche Nutzung der eigenen Daten einlegen.
Meta trainiert seine KI mit Ihren Daten
So widersprechen Sie auf Facebook und Instagram
Meta informiert seine Nutzerinnen und Nutzer darüber, dass ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Beiträge, Kommentare und Interaktionen von volljährigen Personen zur Weiterentwicklung eigener KI-Modelle verwendet werden. Grundlage dafür ist laut Meta das „berechtigte Interesse“ des Unternehmens. Wer nicht möchte, dass die eigenen Inhalte für das KI-Training genutzt werden, kann aktiv widersprechen – und sollte das auch bis zum 26. Mai tun. Ein Widerspruch ist zwar auch nach diesem Datum noch jederzeit möglich, jedoch nur mit Wirkung für die Zukunft. Daten, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits für das KI-Training verwendet wurden, können dadurch nicht mehr nachträglich gelöscht werden.
Was ist mit öffentlichen Daten gemeint?
Damit sind alle öffentlich zugänglichen Informationen der Nutzerinnen und Nutzer gemeint. Darunter fallen unter anderem (Benutzer-)Namen, Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, Fotos, Videos, Bewertungen, Bildunterschriften, Posts und Kommentare. Als „öffentlich“ gelten Inhalte, deren Sichtbarkeit nicht durch individuelle Privatsphäre-Einstellungen eingeschränkt sind.
Wie und wo können Sie Ihren Widerspruch einlegen?
Sie finden die entsprechenden Formulare für Ihren Widerspruch auf folgenden Seiten:
Sie müssen sich mit Ihrer auf Instagram und Facebook hinterlegten E-Mail-Adresse in Ihrem Nutzerkonto anmelden. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.
Sind Betreibende von Fanpages auf Instagram und Facebook auch davon betroffen?
Grundsätzlich müssen alle User für sich den Widerspruch an Meta adressieren. Der Widerspruch erstreckt sich dabei auf die öffentlichen Inhalte im eigenen Profil. Sollten Sie Fanpages auf Instagram und Facebook für Ihre Organisation betreiben, empfehlen wir Ihnen ebenfalls, Widerspruch gegen das KI-Training mit Nutzerinhalten, die sich auf Ihren Social-Media-Präsenzen befinden, einzulegen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Personen, die selbst keine sozialen Medien nutzen, an Sie wenden und Sie um einen Widerspruch gegen das KI-Training oder eine Löschung sie betreffender Inhalte auf Ihren Fanpages bitten.
Auch die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW rät zum Widerspruch
Die LDI NRW erwartet von öffentlichen Stellen und anderen Verantwortlichen, genau zu prüfen, wie über ihre Social-Media-Präsenzen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bei Änderungen in der Datenverarbeitung müssen Nutzerinnen und Nutzer informiert werden. Zudem seien die Vorgaben der DSGVO – etwa durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen – einzuhalten. Da unklar ist, wie effektiv individuelle Widersprüche etwa beim „Resharing“ wirken, empfiehlt die LDI NRW, dass verantwortliche Stellen frühzeitig selbst aktiv widersprechen.
„Unabhängig davon, ob das Vorgehen von Meta datenschutzrechtlich zulässig ist, steht den Nutzer*innen jedenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Um dieses auszuüben, bietet Meta spezielle Formulare an, über die die Nutzer*innen der Verwendung ihrer Inhalte für KI-Zwecke widersprechen können. Es ist jederzeit möglich, einen solchen Widerspruch einzulegen. Allerdings plant Meta, ab dem 27. Mai 2025 mit dem KI-Training zu beginnen. Die LDI NRW rät deshalb, schon vor diesem Zeitpunkt zu reagieren und Widerspruch einzulegen.“
Können Sie verhindern, dass Fotos von Ihnen auf anderen Accounts zum KI-Training verwendet werden?
Wenn Sie widersprochen haben, umfasst dies nicht die Fotos oder Posts, die Sie betreffen, aber auf anderen Accounts veröffentlicht werden. Ob diese Daten für das KI-Training verwendet werden, hängt davon ab, ob die Nutzerinnen und Nutzer des entsprechenden Accounts selbst einen Widerspruch eingelegt haben. Sie können diese darum bitten oder zur Löschung der entsprechenden Inhalte auffordern.
Ist ein Widerspruch auch nach dem 26. Mai möglich?
Ein Widerspruch ist auch nach dem 26. Mai jederzeit möglich, jedoch sind Ihre Daten dann bereits Gegenstand des KI-Trainings geworden. Somit bezieht sich ein Widerspruch nach dem 26. Mai 2025 allein auf die Daten, die zukünftig veröffentlicht werden.
Sind meine Daten auf WhatsApp ebenfalls betroffen?
Genau wie Facebook und Instagram ist der Messenger-Dienst WhatsApp Teil des Meta-Konzerns. Bei WhatsApp gibt es hingegen derzeit keine Widerspruchsmöglichkeit.
Private Unterhaltungen bei WhatsApp sind durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gesichert und nicht öffentlich zugänglich. Sie werden daher – Stand heute – auch künftig nicht zum Trainieren von KI-Modellen herangezogen. Gleiches gilt für Nachrichten im Facebook Messenger, sofern sie nicht öffentlich sind.
Anders sieht es bei Nachrichten aus, die Nutzer direkt an Meta AI senden oder in Gruppen-Chats schreiben, in denen der KI-Chatbot hinzugefügt wurde. Diese Inhalte möchte Meta künftig für das Training seiner KI-Systeme nutzen.