Wer prüft, ob eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen durchgeführt worden ist?

Im dualen Arbeitsschutzsystem prüfen die Aufsichtspersonen sowohl der Berufsgenossenschaften als auch der staatlichen Aufsichtsbehörden die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen.