Die Vorankündigung ist ein Dokument womit das Bauvorhaben bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angekündigt wird. Sie beinhaltet unter anderem Informationen wie die Anschrift der Baustelle, die Dauer der Baustelle und die Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter und Firmen, sowie die Angaben zum zuständigen Sicherheitskoordinator.

Die Vorankündigung muss spätestens bis 14 Tage vor Baustelleneinrichtung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorliegen. Eine Kopie der Vorankündigung ist auf der Baustelle auszuhängen.