Definition:

Die Abkürzung CE stammt aus dem Französischen („Conformité Européenne“) und bedeutet auf Deutsch so viel wie „Europäische Konformität“.

Das sogenannte CE-Kennzeichen, bestehend aus dem CE-Zeichen und ggf. einer vierstelligen Kennnummer einer beteiligten „Benannten Stelle“, symbolisiert die Konformität der Maschine mit den geltenden europäischen Gemeinschaftsanforderungen.

Durch das Anbringen des CE-Zeichens erklärt der Verantwortliche also, dass die Maschine den geltenden EU-Vorschriften entspricht und dass ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.

Durch das CE-Zeichen erhält die Maschine die Freiverkehrsfähigkeit innerhalb des europäischen Binnenmarktes („Reisepass für Maschinen im Binnenmarkt“).

Geltungsbereich:

Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) und den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein und Norwegen). Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen mit der Türkei.

Sinn und Zweck:

Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für Maschinen festlegen und damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa leisten.