Wann sollte eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erneut durchgeführt oder wiederholt werden?

Dieser Frage geht die Zeitschrift „Sicherheitsingenieur“ in ihrer Ausgabe vom März 2023 nach. Eine Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden, wenn sich wesentliche Gegebenheiten ändern.

  • Bei Restrukturierungsmaßnahmen im Betrieb, wie zum Beispiel bei der Umgestaltung von Arbeitsorganisation und Arbeitsablauf, sowie bei sämtlichen Veränderungen im Betrieb (sozialen Einheiten, Änderung der Führung oder nach dem Erlangen neuer Erkenntnisse).

  • Als Faustregel wird hier genannt: Wenn etwa 75% der Belegschaft einer Arbeitseinheit neu zusammengesetzt werden oder den Beschäftigten zu 50% neue Tätigkeiten oder Arbeitsabläufe zugewiesen werden, wird eine Aktualisierung fällig.