• Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber, u. a. gem. Baustellenverordnung
  • Zum Zweck einer schnellen und umfänglichen Information aller betroffenen Personen über aktuelle Gefahrenzustände und Gefährdungen im Zusammenhang mit der betroffenen Baumaßnahme
  • Schutz der auf der Baustelle tätigen Beschäftigten vor unmittelbaren oder langfristigen Verletzungen, gesundheitlichen Schäden oder sonstigen Gefahren