Professionelle Zündquellenbewertung in Ihrem Betrieb
Gemäß Anhang I GefStoffV Nr. 1 hat der Arbeitgeber in explosionsgefährdeten Bereichen sicherzustellen, dass Zündquellen sicher ausgeschlossen sind.
In diesem Zusammenhang dürfen Arbeitsmittel, einschließlich Anlagen und Geräte, Schutzsysteme und den dazugehörigen Verbindungsvorrichtungen, nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten Bereichen sicher verwendet werden können.
Unsere Leistungen bei einer Zündquellenbewertung
Maßnahmen zum
Ausschluss von Zündquellen
Die Sichtung und Auswertung des Explosionsschutzdokuments ist die wohl wichtigste Maßnahme, um mögliche Zündquellen in Ihrem Betrieb ausschließen zu können. Bei der Erstellung eines entsprechenden Dokuments unterstützen wir Sie gerne.
Begehung der Bereiche und Aufnahme von Zündquellen
Bei einer Vor-Ort-Begehung ermitteln unsere qualifizierten Fachkräfte mögliche Gefahrenquellen in Ihrem Unternehmen. Potenzielle Zündquellen können dabei elektrische Funken, Lichtbögen, Blitze, elektrostatische Entladungen oder chemische Reaktionen sein.
Bewertung, ob Zündquellen sicher verhindert sind
Nachdem alle möglichen Zündquellen in Ihrem Betrieb ermittelt und zielführende Maßnahmen zu deren Ausschluss ergriffen worden sind, kommen wir zu einer Bewertung, ob die ergriffenen Mittel und Wege zu einer sicheren Verhinderung möglicher Explosionen geführt haben.
ATEX-Kennzeichnung
ATEX ist eine Richtlinie der Europäischen Union vom 26. Februar 2014, um verschiedene Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten für die Verwendung von Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen in Einklang zu bringen.
Die ATEX-Richtlinien gelten dabei auch für Arbeitsmittel sowie Altgeräte, die bislang ohne ATEX-Kennzeichnung in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben wurden, wenn ihre Verwendung in einer Einrichtung an sich eine potenzielle Zündquelle darstellt. ATEX bezeichnet hier als Abkürzung eine „Atmosphère Explosible“, also eine explosive Atmosphäre beziehungsweise Umgebung.
Sofern in der Gefährdungsbeurteilung nicht anderes vorgesehen, sind in explosionsgefährdeten Bereichen Geräte und Schutzsysteme entsprechend den Kategorien der Richtlinie 2014/34/EU auszuwählen.