Gefährdungs­­­beurteilung gemäß Arbeitsstätten­verordnung

Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung ist ein wichtiges Instrument, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenprävention zu ergreifen. Sie umfasst die systematische Bewertung aller Arbeitsbedingungen, -mittel und -abläufe, um Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu ermitteln.

Durch die regelmäßige Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung wird gewährleistet, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung für den Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Risiken erfüllen und die Arbeitsbedingungen stetig verbessern.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine EU-Richtlinie, die eine gemein­same Basis für den Arbeitsschutz in Europa schaffen soll. Die Richtlinie legt Mindest­anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union fest. In Deutschland wird die Richtlinie durch die ASR umgesetzt. Somit stellen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten eine nationale Umsetzung der Arbeitsstätten­verordnung dar, indem sie die konkreten Anforderungen für Arbeitsstätten in Deutschland definieren und die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ermöglichen.

Welche Anforderung stellt die ASR an die Betriebe?

Die ASR enthält konkrete Anforderungen und Empfehlungen zur Gestaltung, Einrichtung und Nutzung von Arbeitsstätten. Sie dienen der Umsetzung der ArbStättV und legen Maßnahmen fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Unter anderem stellt die ASR Vorgaben in folgenden Bereichen einer Arbeitsstätte:

  • Raum und Arbeitsplatzgestaltung: Die ASR geben Vorgaben zur Anordnung von Räumen, Arbeitsplätzen und Verkehrsflächen, um eine sichere und effiziente Arbeitsumgebung zu schaffen. Sie legen beispielsweise Anforderungen an die Raumgröße, Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur fest.
  • Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe: Die ASR enthalten Vorschriften zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen. Sie definieren Anforderungen an die Auswahl, Bereitstellung, Nutzung und Lagerung von Arbeitsmitteln sowie den Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Fluchtwege und Notausgänge: Die ASR legen fest, wie Fluchtwege und Notausgänge gestaltet und gekennzeichnet werden sollten, um im Notfall eine sichere Evakuierung zu gewährleisten. Sie umfassen Anforderungen an die Breite von Fluchtwegen, die Ausstattung mit Notbeleuchtung und die Platzierung von Rettungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen.
  • Brand- und Explosionsschutz: Die ASR geben Vorgaben zum Brandschutz und zur Verhinderung von Explosionen. Sie umfassen Anforderungen an Brandschutzmaßnahmen wie Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Rauchmelder und Brandschutztüren.
  • Arbeitszeit und Pausen: Die ASR enthalten Bestimmungen zur Arbeitszeitgestaltung und zur Gewährung von Pausen. Sie legen beispielsweise Maximalarbeitszeiten fest und geben Anweisungen zur Gestaltung von Ruhe- und Pausenräumen.

Unser Tipp für jedes Unternehmen

Beachten Sie bereits in der baulichen Planungsphase einer Arbeitsstätte die ASR. Es wird empfohlen, dass Bauherren bei der Planung von Arbeitsstätten bereits die möglichen baulichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen.

Obwohl die Verordnung hauptsächlich auf den Betrieb und die Einrichtung einer Arbeitsstätte abzielt und weniger auf deren Errichtung, kann eine nachträgliche Anpassung der Arbeitsstätte mit funktionalen Einschränkungen, hohen Kosten oder sogar nachträglich kaum realisierbaren Umbaumaßnahmen verbunden sein. Dies könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Arbeitsstätte nicht wie geplant genutzt werden kann. Wenn die ASR während der Bauphase einer Arbeitsstätte sorgfältig berücksichtigt und in die Planung integriert werden, können Unternehmerinnen und Unternehmer bei einer späteren Betriebsprüfung jederzeit alle relevanten Unterlagen vorlegen.

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