Ab 2026 gelten neue Spielregeln für die betriebliche Sicherheit in Deutschland. Mit der verpflichtenden Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent müssen staatliche Aufsichtsbehörden nun deutlich mehr Betriebe kontrollieren als bisher. Für Unternehmen bedeutet das: häufigere Besuche, genauere Prüfungen und mehr Erwartungsdruck an eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation.
Mindestbesichtigungsquote 2026: Was sich beim Arbeitsschutz konkret ändert
Bereits seit dem 1. Januar 2021 gilt das „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ – kurz Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG). Den unmittelbaren Anstoß lieferten die öffentlich gewordenen Missstände in der Fleischindustrie während der Corona-Pandemie 2020. Doch das Gesetz geht weit über diese eine Branche hinaus: Es nimmt Änderungen am Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), am Sozialgesetzbuch VII und an der Arbeitsstättenverordnung vor und betrifft damit alle Betriebe in Deutschland.

Hintergrund ist ein seit Jahren anhaltender Trend: Die Zahl der Betriebsbesichtigungen durch staatliche Aufsichtsbehörden war in den zwei Jahrzehnten vor 2021 kontinuierlich gesunken. Hauptsächlich lag dies an den sinkenden Personalressourcen der Bundesländer. Gleichzeitig stagnierte die Zahl der Arbeitsunfälle, obwohl sie bis dato jahrzehntelang rückläufig war. Das Gesetz soll hier nun wieder gegensteuern.
Was ändert sich ab 2026 konkret?
Die Mindestbesichtigungsquote von 5% wird ab 2026 verpflichtend. Pro Kalenderjahr müssen die Arbeitsschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer mindestens fünf Prozent aller in ihrem Land gemeldeten Betriebe aufsuchen und prüfen. Bisher lag das im Ermessen der Behörden, mit dem bekannten Ergebnis sinkender Kontrolldichte.
Was das konkret bedeutet:
Ein Blick auf den Zwischenstand zeigt: Die Ausgangslage in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich. Im Jahr 2022 lag die höchste Kontrolldichte in Sachsen-Anhalt (30,5 Besichtigungen je 1.000 Betriebe), die geringste in Baden-Württemberg (2,8). Für einige Länder bedeutet die Realisierung der 5-Prozent-Quote daher noch erheblichen Aufholbedarf.
Welche Betriebe werden nun häufiger besucht?
Das Gesetz gilt branchenübergreifend. Es gibt keinen Betrieb, der grundsätzlich ausgenommen ist. Dennoch trifft die steigende Kontrolldichte manche Branchen stärker als andere, weil die risikoorientierte Steuerung bei der Auswahl der zu prüfenden Betriebe gesetzlich verankert ist.
Die Quote bezieht sich auf die Gesamtheit sämtlicher Betriebe im Land, unabhängig von der Größe. Auch Kleinstbetriebe können kontrolliert werden – insbesondere, wenn Beschäftigte ein Unfallrisiko melden oder Beschwerden einlegen.
Besonders im Fokus stehen:

Wie sollten sich Betriebe jetzt vorbereiten?
Eine Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden ist kein Verhör. Aber ein Besuch zeigt schnell, wo Lücken in der Arbeitsschutzorganisation sind. Empfehlenswert ist in erster Linie ein Arbeitssicherheits-Check, um den Status-Quo Ihres Unternehmens hinsichtlich der Arbeitssicherheit zu ermitteln und Optimierungsbedarfe festzustellen. Auch mit den folgenden Maßnahmen sind Sie gut aufgestellt:
- 1Gefährdungsbeurteilung aktualisieren:
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Aufsichtspersonen prüfen bei Besuchen explizit, ob sie vollständig, aktuell und dokumentiert vorliegt, einschließlich der Wirksamkeitskontrolle getroffener Maßnahmen. Wer hier Lücken hat, riskiert Anordnungen oder Bußgelder. - 2Arbeitsschutzorganisation dokumentieren:
Sind Verantwortlichkeiten klar geregelt? Gibt es eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt? Liegen Unterweisungsnachweise vor? All das wird bei einer Besichtigung geprüft. - 3Unterweisungen und Schulungen aktuell halten:
Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten sind Pflicht. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Gefährdungen abgedeckt sind und dass die Teilnahme schriftlich dokumentiert ist. - 4Schutzausrüstung und Arbeitsmittel prüfen:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Maschinen und Arbeitsmittel müssen den Anforderungen entsprechen und regelmäßig geprüft werden. Aufsichtspersonen kontrollieren dies direkt vor Ort. - 5Interne Audits durchführen:
Warten Sie nicht auf den Besuch der Behörde. Ein internes oder externes Arbeitsschutz-Audit hilft, Schwachstellen vorab zu identifizieren und zu beheben, bevor es einen offiziellen Befund gibt. - 6Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (z. B. Fremdfirmen) schriftlich regeln:
Wenn auf Ihrem Betriebsgelände mehrere Unternehmen tätig sind (zum Beispiel Subunternehmer, Leiharbeit), müssen mit dem ArbSchKG die Abstimmungen zum Arbeitsschutz schriftlich dokumentiert und auf Anfrage vorgelegt werden können.
Wie kann ecoprotec Sie in Ihrem Unternehmen unterstützen?
Die neue Mindestbesichtigungsquote macht deutlich: Arbeitsschutz ist kein Nice-to-have, sondern ein zentrales Compliance-Thema. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert Anordnungen, Bußgelder – und im schlimmsten Fall Betriebsunterbrechungen. Die ecoprotec GmbH unterstützt Betriebe aller Branchen und Größen dabei, ihren Arbeitsschutz auf solides Fundament zu stellen:
Sie möchten wissen, wie gut Ihr Betrieb auf die neue Kontrolldichte vorbereitet ist? Sprechen Sie uns an. Unsere Experten und Fachkräfte beraten Sie gerne unverbindlich und persönlich.
Dieser Artikel wurde mit Stand März 2026 verfasst. Rechtliche Änderungen nach Redaktionsschluss sind vorbehalten. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich direkt an ecoprotec.











