Ab 2026 gelten neue Spielregeln für die betriebliche Sicherheit in Deutschland. Mit der verpflichtenden Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent müssen staatliche Aufsichtsbehörden nun deutlich mehr Betriebe kontrollieren als bisher. Für Unternehmen bedeutet das: häufigere Besuche, genauere Prüfungen und mehr Erwartungsdruck an eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation.

Mindestbesichtigungsquote 2026: Was sich beim Arbeitsschutz konkret ändert

Bereits seit dem 1. Januar 2021 gilt das „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ – kurz Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG). Den unmittelbaren Anstoß lieferten die öffentlich gewordenen Missstände in der Fleischindustrie während der Corona-Pandemie 2020. Doch das Gesetz geht weit über diese eine Branche hinaus: Es nimmt Änderungen am Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), am Sozialgesetzbuch VII und an der Arbeitsstättenverordnung vor und betrifft damit alle Betriebe in Deutschland.

Arbeitsstätte einer modernen Fertigung in der Industrie

Hintergrund ist ein seit Jahren anhaltender Trend: Die Zahl der Betriebsbesichtigungen durch staatliche Aufsichtsbehörden war in den zwei Jahrzehnten vor 2021 kontinuierlich gesunken. Hauptsächlich lag dies an den sinkenden Personalressourcen der Bundesländer. Gleichzeitig stagnierte die Zahl der Arbeitsunfälle, obwohl sie bis dato jahrzehntelang rückläufig war. Das Gesetz soll hier nun wieder gegensteuern.

Was ändert sich ab 2026 konkret?

Die Mindestbesichtigungsquote von 5% wird ab 2026 verpflichtend. Pro Kalenderjahr müssen die Arbeitsschutz­aufsichtsbehörden der Bundesländer mindestens fünf Prozent aller in ihrem Land gemeldeten Betriebe aufsuchen und prüfen. Bisher lag das im Ermessen der Behörden, mit dem bekannten Ergebnis sinkender Kontrolldichte.

Was das konkret bedeutet:

  • Häufigere Betriebsbesuche: Aufsichtspersonen der Arbeitsschutzbehörden werden deutlich öfter in Betrieben erscheinen als bisher.
  • Risikoorientierte Priorisierung: Betriebe mit höherem Gefährdungspotenzial – etwa in der Bauwirtschaft, Logistik, im Gesundheitswesen oder in der Industrie – werden häufiger ausgewählt als risikoärmere Branchen.
  • Verpflichtender Datenaustausch: Seit 2023 tauschen Arbeitsschutzbehörden und gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) elektronisch Besichtigungsdaten aus. Das erhöht die Transparenz und Koordination der Kontrollen erheblich.
  • Erweiterte Prüfbefugnisse: Aufsichtspersonen dürfen Geschäftsräume betreten, Arbeitsverfahren prüfen, Messungen vornehmen, Schutzausrüstung kontrollieren und Unterlagen einsehen.
  • Bereits für 2027 ist eine Entscheidung über eine weitere Erhöhung der Mindestbesichtigungsquote vorgesehen. Die Kontrolldichte kann also in den nächsten Jahren weiter steigen.

Ein Blick auf den Zwischenstand zeigt: Die Ausgangslage in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich. Im Jahr 2022 lag die höchste Kontrolldichte in Sachsen-Anhalt (30,5 Besichtigungen je 1.000 Betriebe), die geringste in Baden-Württemberg (2,8). Für einige Länder bedeutet die Realisierung der 5-Prozent-Quote daher noch erheblichen Aufholbedarf.

Welche Betriebe werden nun häufiger besucht?

Das Gesetz gilt branchen­übergreifend. Es gibt keinen Betrieb, der grundsätzlich ausgenommen ist. Dennoch trifft die steigende Kontrolldichte manche Branchen stärker als andere, weil die risiko­orientierte Steuerung bei der Auswahl der zu prüfenden Betriebe gesetzlich verankert ist.

Die Quote bezieht sich auf die Gesamtheit sämtlicher Betriebe im Land, unabhängig von der Größe. Auch Kleinstbetriebe können kontrolliert werden – insbesondere, wenn Beschäftigte ein Unfallrisiko melden oder Beschwerden einlegen.

Besonders im Fokus stehen:

  • Bau und Handwerk: physisch belastende Tätigkeiten, hohe Unfallrisiken
  • Logistik, Transport und Lagerhaltung: hohe Betriebsamkeit, ergonomische Belastungen, Zeitdruck
  • Gesundheits- und Pflegebetriebe: Infektionsschutz, biologische Gefahren, Schichtarbeit
  • Metall- und Fertigungsindustrie: Maschinensicherheit, Lärm, Gefahrstoffe
  • Lebensmittelverarbeitung und Fleischwirtschaft

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  • Bau und Handwerk: physisch belastende Tätigkeiten, hohe Unfallrisiken
  • Logistik, Transport und Lagerhaltung: hohe Betriebsamkeit, ergonomische Belastungen, Zeitdruck
  • Gesundheits- und Pflegebetriebe: Infektionsschutz, biologische Gefahren, Schichtarbeit
  • Metall- und Fertigungsindustrie: Maschinensicherheit, Lärm, Gefahrstoffe
  • Lebensmittelverarbeitung und Fleischwirtschaft

Wie sollten sich Betriebe jetzt vorbereiten?

Eine Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden ist kein Verhör. Aber ein Besuch zeigt schnell, wo Lücken in der Arbeitsschutzorganisation sind. Empfehlenswert ist in erster Linie ein Arbeitssicherheits-Check, um den Status-Quo Ihres Unternehmens hinsichtlich der Arbeitssicherheit zu ermitteln und Optimierungsbedarfe festzustellen. Auch mit den folgenden Maßnahmen sind Sie gut aufgestellt:

  • 1
    Gefährdungsbeurteilung aktualisieren:
    Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Aufsichtspersonen prüfen bei Besuchen explizit, ob sie vollständig, aktuell und dokumentiert vorliegt, einschließlich der Wirksamkeitskontrolle getroffener Maßnahmen. Wer hier Lücken hat, riskiert Anordnungen oder Bußgelder.
  • 2
    Arbeitsschutzorganisation dokumentieren:
    Sind Verantwortlichkeiten klar geregelt? Gibt es eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt? Liegen Unterweisungsnachweise vor? All das wird bei einer Besichtigung geprüft.
  • 3
    Unterweisungen und Schulungen aktuell halten:
    Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten sind Pflicht. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Gefährdungen abgedeckt sind und dass die Teilnahme schriftlich dokumentiert ist.
  • 4
    Schutzausrüstung und Arbeitsmittel prüfen:
    Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Maschinen und Arbeitsmittel müssen den Anforderungen entsprechen und regelmäßig geprüft werden. Aufsichtspersonen kontrollieren dies direkt vor Ort.
  • 5
    Interne Audits durchführen:
    Warten Sie nicht auf den Besuch der Behörde. Ein internes oder externes Arbeitsschutz-Audit hilft, Schwachstellen vorab zu identifizieren und zu beheben, bevor es einen offiziellen Befund gibt.
  • 6
    Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (z. B. Fremdfirmen) schriftlich regeln:
    Wenn auf Ihrem Betriebsgelände mehrere Unternehmen tätig sind (zum Beispiel Subunternehmer, Leiharbeit), müssen mit dem ArbSchKG die Abstimmungen zum Arbeitsschutz schriftlich dokumentiert und auf Anfrage vorgelegt werden können.

Wie kann ecoprotec Sie in Ihrem Unternehmen unterstützen?

Die neue Mindestbesichtigungsquote macht deutlich: Arbeitsschutz ist kein Nice-to-have, sondern ein zentrales Compliance-Thema. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert Anordnungen, Bußgelder – und im schlimmsten Fall Betriebsunterbrechungen. Die ecoprotec GmbH unterstützt Betriebe aller Branchen und Größen dabei, ihren Arbeitsschutz auf solides Fundament zu stellen:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Externe Sifas von ecoprotec übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung – verlässlich, erfahren und auf dem aktuellen Stand der Vorschriften.
  • Gefährdungsbeurteilungen: Systematische Erfassung und Bewertung aller betrieblichen Gefährdungen – inklusive Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle.
  • Arbeitsschutz-Audits: Prüfung Ihrer aktuellen Arbeitsschutzorganisation anhand behördlicher Prüfkriterien – damit Sie wissen, wo Sie stehen, bevor die Aufsicht kommt.
  • Unterweisungen und Schulungen: Praxisnahe Unterweisungen für Ihre Mitarbeitenden – präsenz oder digital, branchengerecht und rechtssicher dokumentiert.
  • Beratung und Begleitung: Von der Erstberatung bis zur kontinuierlichen Betreuung – ecoprotec ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Arbeitssicherheit und betriebliche Sicherheit.

Sie möchten wissen, wie gut Ihr Betrieb auf die neue Kontrolldichte vorbereitet ist? Sprechen Sie uns an. Unsere Experten und Fachkräfte beraten Sie gerne unverbindlich und persönlich.

Dieser Artikel wurde mit Stand März 2026 verfasst. Rechtliche Änderungen nach Redaktions­schluss sind vorbehalten. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich direkt an ecoprotec.

Projektleitung
Betriebliche Sicherheit
Gerhard Schweitzer
Gerhard Schweitzer - Fachkraft für Arbeitssicherheit ecoprotec GmbH
Projektleitung
Betriebliche Sicherheit
Gerhard Schweitzer
Mein Name ist Gerhard Schweitzer und seit Dezember 2013 bin ich bei der ecoprotec GmbH als Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigt. Seit 2021 bin ich zusätzlich als fachlicher Koordinator im Bereich Brandschutz tätig. Einer meiner Schwerpunkte liegt bei Tätigkeiten an oder mit Maschinen, da ich ursprünglich aus dem Bereich komme. Einen weiteren Schwerpunkt sehe ich im Brandschutz, da hier eine große, teils nicht bekannte, Gefährdung für ein Unternehmen besteht. Durch verschiedene Kunden und Projekte erhalten wir Projektleiter eine Sichtweise, welche über den „Tellerrand“ hinausgeht. So können wir Punkte aus einer anderen Sichtweise betrachten und Maßnahmen ableiten, auf die man vielleicht sonst nicht gekommen wäre.