Brandschutzbeauftragte sind für alle Beteiligten im Unternehmen Ansprechpersonen für Fragen und Belange des Brandschutzes. Sie beraten im Betrieb hinsichtlich möglicher brandschutztechnischer Auswirkungen und notwendiger Maßnahmen, sind wichtig für die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und unterstützen im Ereignisfall.

Aufgaben von Brandschutzbeauftragten

Ein Brand kann nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Genau hier setzen Brandschutzbeauftragte an: Sie sind zentrale Ansprechpersonen für alle Fragen des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen. Von der Beratung der Geschäftsführung über Schulungen bis hin zur Kontrolle technischer Einrichtungen: Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und entscheidend für die betriebliche Sicherheit.

PFAS in Feuerlöschern

Brandschutzbeauftragte befassen sich im Unternehmen um alle Belange rund um den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Sie unterstützen und beraten die Unternehmensleitung in sämtliche Aspekte der Brandschutzorganisation und tragen maßgeblich dazu bei, Gefahren zu erkennen, zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Dabei sollten Brandschutzbeauftragte – ähnlich wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – direkt der Unternehmensleitung unterstellt sein. Sie sind frühzeitig in alle den Brandschutz betreffenden Planungen einzubeziehen und arbeiten eng mit anderen betrieblichen Beauftragten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammen.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Bevor eine funktionierende Brandschutzorganisation im Unternehmen etabliert werden kann, ist eine branchen- und betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung notwendig, für deren Erstellung Brandschutzbeauftragte zuständig sind. Ziel ist es, potenzielle Brandgefahren zu identifizieren und die damit verbundenen Risiken einzuschätzen.

Mögliche Brandgefährdungen

Im Sinne des Arbeitsschutzes können sich Brandgefährdungen insbesondere aus folgenden Bereichen ergeben:

  • der Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen

  • physikalischen, chemischen und biologischen Einflüssen

  • dem Einsatz und der Handhabung von Arbeitsmitteln wie Stoffen, Maschinen, Geräten oder Anlagen

  • der Ausgestaltung von Arbeitsverfahren, Abläufen und Arbeitszeiten sowie deren Zusammenspiel

  • mangelnder Qualifikation oder fehlender Unterweisung der Beschäftigten

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Wir stellen Ihnen gerne unsere qualifizierte Fachkräfte als externe Brandschutzbeauftragte an die Seite – gesetzeskonform, erfahren und zuverlässig.

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollten folgende Vorschriften und Gesetze zu Grunde gelegt werden:

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Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an Brandschutzbeauftragte

Die Anforderungen an Brandschutzbeauftragte sind in der DGUV Information 205-003 geregelt. Diese Regelung wurde gemeinsam mit dem GDV, VdS und der vfdb entwickelt und ist dort ebenfalls textgleich veröffentlicht. Sie beschreibt im Detail:

  • Aufgaben
  • Qualifikation
  • Ausbildung
  • und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Wann muss ein Unternehmen Brandschutzbeauftragte bestellen?

Ob ein Unternehmen verpflichtet ist, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften. Diese beziehen sich auf die Nutzung, Größe und das Risikopotenzial der Betriebsstätte. Hier einige Beispiele:

  • Sonderbauten gemäß Landesbauordnungen wie Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Verkaufsstätten

  • Laut der Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich, wenn die Summe der Grundflächen aller Brandabschnitte mehr als 5.000 m² beträgt
  • Versicherungsunternehmen verlangen häufig die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten als Auflage für den Versicherungsschutz
  • Auflagen durch Behörden oder Baugenehmigungen wie im Rahmen von Brandschutzkonzepten, bei besonderen Gefährdungen oder betrieblichen Veränderungen

Was genau sind die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten?

Die konkreten Aufgaben sind im Abschnitt 3 der DGUV 205-003 (ab Seite 14) aufgelistet. Bei der Bestellung wird festgelegt, welche dieser Aufgaben vom Brandschutzbeauftragten übernommen werden. Zu den typischen Aufgaben von Brandschutzbeauftragten gehören unter anderem:

  • Beratung der Unternehmensleitung in allen Fragen des Brandschutzes
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen, Gefährdungsbeurteilungen
  • Organisation und Durchführung von Räumungsübungen und Brandschutzunterweisungen
  • Kontrolle der Einhaltung brandschutztechnischer Vorschriften
  • Unterstützung bei behördlichen Auflagen oder Anforderungen der Versicherung
  • Begleitung von Bau- und Umbaumaßnahmen aus brandschutztechnischer Sicht
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Behörden und externen Fachkräften

Ausbildung, Fortbildung und Qualifikationen von Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte müssen über eine spezielle Ausbildung verfügen, die sich an den Vorgaben der DGUV Information 205-003 orientiert. Diese umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE) und vermittelt fundiertes Wissen zu baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz sowie zu rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Fortbildung alle drei Jahre mit mindestens 16 UE vorgeschrieben, um den aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung sicherzustellen. Eine grundlegende Fachkenntnis im Arbeitsschutz und idealerweise praktische Erfahrung im Brandschutzbereich gelten als Voraussetzung für die erfolgreiche Ausübung dieser Funktion.

Projektleitung
Betriebliche Sicherheit
Gerhard Schweitzer
Gerhard Schweitzer - Fachkraft für Arbeitssicherheit ecoprotec GmbH
Projektleitung
Betriebliche Sicherheit
Gerhard Schweitzer

Mein Name ist Gerhard Schweitzer und seit Dezember 2013 bin ich bei der ecoprotec GmbH beschäftigt. Seit 2021 bin ich zusätzlich als fachlicher Koordinator im Bereich Brandschutz tätig. Einer meiner Schwerpunkte liegt bei Tätigkeiten an oder mit Maschinen, da ich ursprünglich aus dem Bereich komme. Einen weiteren Schwerpunkt sehe ich im Brandschutz, da hier eine große, teils nicht bekannte, Gefährdung für ein Unternehmen besteht. Durch verschiedene Kunden und Projekte erhalten wir Projektleiter eine Sichtweise, welche über den „Tellerrand“ hinausgeht. So können wir Punkte aus einer anderen Sichtweise betrachten und Maßnahmen ableiten, auf die man vielleicht sonst nicht gekommen wäre.