Brandschutzbeauftragte sind für alle Beteiligten im Unternehmen Ansprechpersonen für Fragen und Belange des Brandschutzes. Sie beraten im Betrieb hinsichtlich möglicher brandschutztechnischer Auswirkungen und notwendiger Maßnahmen, sind wichtig für die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und unterstützen im Ereignisfall.
Aufgaben von Brandschutzbeauftragten
Ein Brand kann nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Genau hier setzen Brandschutzbeauftragte an: Sie sind zentrale Ansprechpersonen für alle Fragen des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen. Von der Beratung der Geschäftsführung über Schulungen bis hin zur Kontrolle technischer Einrichtungen: Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und entscheidend für die betriebliche Sicherheit.
Brandschutzbeauftragte befassen sich im Unternehmen um alle Belange rund um den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Sie unterstützen und beraten die Unternehmensleitung in sämtliche Aspekte der Brandschutzorganisation und tragen maßgeblich dazu bei, Gefahren zu erkennen, zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Dabei sollten Brandschutzbeauftragte – ähnlich wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – direkt der Unternehmensleitung unterstellt sein. Sie sind frühzeitig in alle den Brandschutz betreffenden Planungen einzubeziehen und arbeiten eng mit anderen betrieblichen Beauftragten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammen.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage
Bevor eine funktionierende Brandschutzorganisation im Unternehmen etabliert werden kann, ist eine branchen- und betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung notwendig, für deren Erstellung Brandschutzbeauftragte zuständig sind. Ziel ist es, potenzielle Brandgefahren zu identifizieren und die damit verbundenen Risiken einzuschätzen.
Mögliche Brandgefährdungen
Im Sinne des Arbeitsschutzes können sich Brandgefährdungen insbesondere aus folgenden Bereichen ergeben:
Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollten folgende Vorschriften und Gesetze zu Grunde gelegt werden:
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an Brandschutzbeauftragte
Die Anforderungen an Brandschutzbeauftragte sind in der DGUV Information 205-003 geregelt. Diese Regelung wurde gemeinsam mit dem GDV, VdS und der vfdb entwickelt und ist dort ebenfalls textgleich veröffentlicht. Sie beschreibt im Detail:
Wann muss ein Unternehmen Brandschutzbeauftragte bestellen?
Ob ein Unternehmen verpflichtet ist, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften. Diese beziehen sich auf die Nutzung, Größe und das Risikopotenzial der Betriebsstätte. Hier einige Beispiele:
Was genau sind die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten?
Die konkreten Aufgaben sind im Abschnitt 3 der DGUV 205-003 (ab Seite 14) aufgelistet. Bei der Bestellung wird festgelegt, welche dieser Aufgaben vom Brandschutzbeauftragten übernommen werden. Zu den typischen Aufgaben von Brandschutzbeauftragten gehören unter anderem:
Ausbildung, Fortbildung und Qualifikationen von Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte müssen über eine spezielle Ausbildung verfügen, die sich an den Vorgaben der DGUV Information 205-003 orientiert. Diese umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE) und vermittelt fundiertes Wissen zu baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz sowie zu rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Fortbildung alle drei Jahre mit mindestens 16 UE vorgeschrieben, um den aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung sicherzustellen. Eine grundlegende Fachkenntnis im Arbeitsschutz und idealerweise praktische Erfahrung im Brandschutzbereich gelten als Voraussetzung für die erfolgreiche Ausübung dieser Funktion.