Thema der Ausbildung
Unternehmen mit mehr als 50 regelmäßig beschäftigten Mitarbeitenden sind gesetzlich dazu verpflichtet (gem. §22 SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1), Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Betriebe mit „besonderen Gefährdungen”, die anhand der Gefährdungsbeurteilung festgestellt worden sind, betrifft dies bereits ab 20 regelmäßig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen auf den ordnungsgemäßen Zustand und die ordnungsgemäße Benutzung sicherheitsrelevanter Einrichtungen vor Ort. Im Rahmen dieses Seminars lernen Sie die Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und werden mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut gemacht.
Inhalte des Seminars
Projektleitung
Betriebliche Sicherheit
Christian Walcher


Termine und Anmeldung zur Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte
Wann genau möchten Sie an unserem Seminar teilnehmen? Haben Sie noch offene Fragen zu unseren Schulungsangeboten? Wie können wir Sie am besten erreichen? Hinterlassen Sie uns hier Ihre Kontaktdaten wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen die Ausbildung bis 14 Tage vorher abzusagen.

