Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden mit hohen Bußgeldern sowie strafrechtlich mit Freiheitsstrafen geahndet.
Wettbewerbsrechtliche Folgen:
Verstöße gegen das ProdSG entsprechen nicht den Marktverhaltensregelungen, wodurch insbesondere Mitbewerber befugt sind, wettbewerbsrechtlich gegen das ProdSG verstoßende Hersteller vorzugehen.