In der Planung eines Bauvorhabens hat der SiGeKo folgende Aufgaben:

  • mitwirken, prüfen und beraten bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse bzw. Ausschreibungsunterlagen
  • erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
  • Beratung bei der Planung von bleibenden Sicherheitseinrichtungen am Bauwerk, z.B. Dachabsturzsicherungen
  • beraten bei der Terminplanung und Abstimmung von Ausführungszeiten.
  • beraten beim Planen der Baustelleneinrichtung, z. B. zu Sozialeinrichtungen oder erste Hilfe
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)

In der Ausführung eines Bauvorhabens hat der SiGeKo folgende Aufgaben:

  • bekanntmachen und erläutern des SiGe-Plans gegenüber allen Beteiligten
  • Koordinieren und Beraten der bauausführenden Firmen mit dem Ziel, gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden
  • Stichprobenhafte Überprüfung der bauausführenden Firmen auf Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
  • anpassen und fortschreiben des SiGe-Plans bei wesentlichen Änderungen im Bauablauf.

Fußnote: Die konkreten Aufgaben des SiGeKo sind in der RAB30 ausführlich gelistet und beschrieben