Hierbei müssen Maschinen in folgende Unterbereiche eingestuft werden:

Man unterscheidet zwischen:

  1. Neue Maschinen (noch nicht erstmalig in Verkehr gebracht)
  2. Neue unvollständige Maschinen (noch nicht erstmalig in Verkehr gebracht)
  3. Gebrauchtmaschinen (erstmaliges Inverkehrbringen nach dem 01.01.1995)
  4. Gebrauchtmaschinen (erstmaliges Inverkehrbringen vor dem 01.01.1995)