Auch bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen kann es vorkommen, dass diese von verschiedenen Gewerken oder Unternehmen ausgeführt werden müssen. Auch diese Gewerke sind im Sinne der Baustellenverordnung bzw. der Gefahrstoffverordnung zu koordinieren.

Diese Aufgabe übernimmt der Koordinator nach DGUV 101-004 / TRGS 524. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Koordinator sachkundig für Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist und dies durch Zertifikate nachweisen kann.