Für Maschinen, die nach dem 20. Januar 2027 erstmals in Verkehr gebracht werden, ja. Die neue Verordnung erlaubt digitale Betriebsanleitungen, schreibt aber vor, dass diese mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen zugänglich sein müssen. Wird auf Papier verzichtet, muss die digitale Verfügbarkeit dauerhaft sichergestellt sein.
