Nein. Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 rechtmäßig nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin betrieben werden, ohne neu zertifiziert werden zu müssen. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt des Inverkehrbringens: Maschinen, die danach neu beschafft werden, müssen den Anforderungen der EU-Maschinenverordnung entsprechen. Eine vollständige Neuzertifizierung des Bestands ist nur dann erforderlich, wenn eine wesentliche Veränderung an einer Maschine vorgenommen wird.
