Welche Gremien oder Institutionen sollten bei einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen berücksichtigt werden?

Ein Mitbestimmungsrecht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hat der Betriebs- oder Personalrat sowie die Mitarbeitervertretung. Hier sollte mindestens ein Mitglied dieses Gremiums berücksichtigt werden. Vielleicht gibt es einen Steuerkreis für gesundheitliche Themen in Ihrem Betrieb? Empfehlenswert ist ein Kreis von optimalerweise sechs bis acht Mitarbeitenden.