Nein, zwar wird mit der Beauftragung eines Sicherheitskoordinators die Verantwortung für die Sicherheitskoordination abgegeben jedoch bleibt die Kontrollverantwortung für diese Tätigkeit beim Bauherren oder Bauleiter.

Insbesondere Bauleitern obliegt gemäß der Bauordnungen der Länder eine besondere Verantwortung zur sicheren Durchführung des Bauvorhabens.