Wiederholungsschulung für geübte Staplerfahrer
gemäß DGUV Grundsatz 308-001
Unter bestimmten Voraussetzungen können geübte (Gabel)-Staplerfahrer die Ausbildung für „Fahrer mit vorhandener Fahrpraxis“ absolvieren.
Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 308-001 sowie weiteren Vorgaben der Unfallversicherer.
Staplerfahrerinnen und -fahrer, die die Grundausbildung zur Bedienung eines Gabelstaplers bereits erfolgreich absolviert haben.
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