Ab dem 20. Januar 2027 darf eine nicht konforme Maschine innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Bei erkannten Produktrisiken besteht eine unverzügliche Meldepflicht gegenüber den Behörden. Diese gilt für Hersteller, Importeure und Händler gleichermaßen. Im schlimmsten Fall drohen Marktrücknahme oder Rückruf.
