Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG musste von jedem EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt dagegen ab dem 20. Januar 2027 direkt und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationalen Umsetzungsakt. Inhaltlich bringt die neue EU-Maschinenverordnung vor allem Neuerungen bei KI, Cybersecurity und der Einbeziehung von Importeuren.