Gefährdungsbeurteilung gemäß
Gefahrstoffverordnung
Die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes, der dazu beiträgt, die Gesundheit der Beschäftigten vor den Gefahren von Chemikalien und Gefahrstoffen am Arbeitsplatz zu schützen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es darum, die möglichen Gefahren zu identifizieren, die von den verwendeten Gefahrstoffen ausgehen können, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefahren zu minimieren oder zu vermeiden.
Dazu müssen die Arbeitgeber eine systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen, bei der sie die Art und Weise der Verwendung der Gefahrstoffe, die Art der Tätigkeit, die Arbeitsmittel und die Arbeitsumgebung berücksichtigen. Es geht darum, Gefahrenquellen zu identifizieren, die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen verbunden sind. Mögliche Gefahrenquellen können zum Beispiel Brandgefahr, Vergiftungen, Verätzungen oder explosionsartige Reaktionen sein.
Das kann zum Beispiel die die Einrichtung von Absauganlagen, die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung oder die Schulung Ihrer Beschäftigten über den Umgang mit Gefahrstoffen beinhalten. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen weiterhin angemessen sind und den aktuellen Anforderungen entsprechen. Insbesondere bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder der eingesetzten Gefahrstoffe muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden.
Insgesamt ist die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes, der dazu beiträgt, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.


