Brandschutz- und Evakuierungshelfer Ausbildung
In Unternehmen müssen mindestens 5% der Mitarbeiter eine Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer absolviert haben. Dies gilt ab dem ersten Beschäftigten. In Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung muss die Anzahl durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und kann somit mehr als 5% betragen.
Dabei müssen auch Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Fortbildung der Mitarbeiter berücksichtigt werden, sodass immer mindestens ein Brandschutz- und Evakuierungshelfer vor Ort ist. Dies wird durch die Arbeitsstättenrichtline ASR A2.2 vorgeschrieben.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Ausbildung ist alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen.
Mit der Tätigkeit als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ist keine Verantwortung für die Folgen von Brandunfällen verbunden.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind vom Unternehmer schriftlich zu benennen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Brandschutz- und Evakuierungshelfer in Betrieben tätig werden sollen.
Anmeldung zur Ausbildung für Brandschutz- und Evakuierungshelfer
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