Natürlich gibt es eine gesetzliche Forderung, die Gefährdungsbeurteilung ganzheitlich durchzuführen. Doch es gibt noch weitere Gründe, diese zu veranlassen.
Grund 1
Im Gegensatz zu vielen degenerativen Erkrankungen, die mit dem Alter zunehmen, sind die Folgen psychischer Beanspruchung unabhängig vom Alter zu sehen. So sind auch junge Arbeitnehmende von psychischer Beanspruchung betroffen.
Grund 3
Ein psychisch fehlbelasteter Mitarbeitender kann die eigene Stimmung auf das gesamte Team übertragen. Ein regelmäßiges Stimmungsbild abzufragen ist also wichtig. Außerdem wissen es Mitarbeitende sehr zu schätzen, wenn nach der eigenen Meinung und Stimmungslage gefragt wird.
Grund 4
Grund 5
Grund 6
Grund 7
Behörden, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie diverse Arbeitgeber- und Mittelstands-vertretungen weisen unisono darauf hin: Betriebe müssen aktiv sein oder werden, um Arbeitnehmende zu schützen. Wir haben Workshops und individualisierte Coachings für Ihr Unternehmen.
Möchten Sie mehr zur Reduktion psychischer Belastungen am Arbeitsplatz erfahren? Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht.
Dorle Gerbracht, M.Sc. Gesundheitswissenschaftlerin Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihre Ansprechpartnerin für die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen