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Feuerwehrmann

Schutz durch Vorbeugung

Brandschutz

Der betriebliche Brandschutz ist nicht nur eine wichtige Aufgabe, er ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Dabei trägt der Unternehmer die Verantwortung für den Brandschutz in seinem Unternehmen. Die brandschutzrechtlichen Pflichten können jedoch, abhängig von der Größe und Art des Unternehmens sowie des Flächenumfangs (der genutzten Gebäude), so umfangreich sein, dass ein Unternehmer Hilfe benötigt.

Mit unserem fachlichen Know-How helfen wir Ihnen bei allen Fragen zum Thema Brandschutz und unterstützen Sie bei der Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften.

Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Göbel
Leitung Betriebliche Sicherheit

Unsere Dienstleistungen in den Bereichen

Brand- und Explosionsschutz

Erstellung der Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein Objekt abgestimmte Zusammenfassung von Grundregeln für das Verhalten im Brandfall. Sie ist in jedem Betrieb erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.

Unsere Schritte zur Erstellung

  • Erfassung der baulichen Gegebenheiten vor Ort in Betrachtung mit dem Brandschutzkonzept
  • Aufnahme der IST-Situation der brandschutzrelevanten Einrichtungen (Sprinkleranlagen, Brandmelder, Rauch-/Wärmeabzüge, Brandwände etc.)
  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Feuerwehr
  • Erstellung der erforderlichen Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung kann aus 3 Teilen bestehen:

TEIL A

richtet sich an alle Personen, die sich vorübergehend in einer baulichen Anlage befinden (z.B. Bewohner, Fremdfirmen, Besucher, Kunden und Lieferanten)

TEIL B

richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. (z. B. Bewohner, Beschäftigte, etc.)

TEIL C

richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden. (z. B. Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer)

Stellung des Brandschutzbeauftragten

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

Die Berufsgenossenschaften empfehlen die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten, besonders bei Betrieben mit einer höheren potentiellen Gefährdung. Auf diese Weise wird eine gewisse Betriebsblindheit vermieden und ein sachlicher Umgang  in der Erkennung und Bewertung ist gewährleistet.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des baulichen, technischen oder organisatorischen Brandschutzes. Erstellung der Brandschutzordnung, Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren sowie Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Unsere Leistungen zur Stellung eines Brandschutzbeauftragten

  • Prüfung des Unternehmens auf Anforderungen aus den Rechtsvorschriften des Brandschutzes
  • Betriebsbegehungen und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  • Unterstützung bei der Umsetzung
  • Ausbildung der Brandschutzhelfer
  • Überprüfung der Auflagen der Sachversicherer
Feuerlöscher Beispiel

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne sind vor allem in größeren Gebäuden nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Um die Sicherheit der Beschäftigten und Besucher zu gewährleisten. Gerade in öffentlichen Gebäuden mit hohem Anteil nicht ortskundiger Personen wie in Krankenhäusern, Hotels oder Kaufhäusern, sorgen die Pläne für eine erhöhte Sicherheit, da man sich im Brandfall gut orientieren muss.

Der Gesetzgeber definiert durch Rechtsvorschriften wie der Arbeitsstättenverordnung, berufsgenossenschaftliche Regelwerke und weiteren Normen umfassende Anforderungen an die Ausfertigung von Flucht- und Rettungsplänen.

Daher sammeln wir zuerst alle relevanten Informationen und erstellen die Pläne gemäß aller gültigen Regelungen für Sie. Sie werden an den festgelegten neuralgischen Punkten aufgehängt.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine gut verständliche Darstellung, die eine schnelle Erfassung der wesentlichen Informationen ermöglicht.

Flucht- und Rettungsplan Beispiel

Unsere Leistungen zur Erstellung

  • Begehung vor Ort
  • Erfassung der baulichen Gegebenheiten
  • Aufnahme aller weiteren relevanten Informationen
  • Erstellung von Grundrissplänen (CAD)
  • Erstellung aller Flucht- und Rettungspläne

Erstellung von Feuerwehrplänen und –laufkarten

Für bestimmte Objekte, insbesondere Industrieanlagen und Sonderbauten, ist die Erstellung von Feuerwehrplänen aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich. Sie müssen vom Eigentümer oder Betreiber eines Objektes durch hinzugezogene Sachkundige im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr erstellt und auf aktuellem Stand gehalten werden.

Feuerwehrpläne bestehen aus einem Lageplan, sowie den Geschossplänen und enthalten alle für die Feuerwehr notwendigen Angaben, wie Zufahrtswege und brandschutztechnische Einrichtungen.

Darüber hinaus sind die Lagerorte von Gefahrstoffen und die Standorte der Schalt- und Absperreinrichtungen (Gas, Strom, Wasser) angegeben. So dienen sie der Feuerwehr zur schnellen Orientierung und zur Beurteilung der Lage im Schadensfall. Sie beinhalten ebenfalls Angaben zu Löschmitteln, die im Falle eines Brandes nicht verwendet werden dürfen.

Korrekt ausgeführte Feuerwehrpläne verkürzen die Vorbereitung und damit die Rettungszeit, da sie sofort Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte geben können.

Unsere Ingenieure verfügen über die nötige Fachkunde und erstellen Ihnen normgerechte Feuerwehrpläne für Ihr Objekt.

Feuerwehrplan Beispiel

Unsere Maßnahmen zur Erstellung von Feuerwehrplänen und -laufkarten

  • Begehung vor Ort
  • Aufnahme aller brandschutzrelevanten Informationen
  • Auflistung aller gefährlichen Stoffe und Kennzeichnung des Standortes ihrer Lagerung
  • Ermittlung der geeigneten Löschmittel
  • Absprache der Feuerwehrpläne mit der zuständigen Feuerwehr
  • Erfassung der baulichen Gegebenheiten vor Ort
  • Festlegung der Inhalte der Feuerwehrpläne
  • Erstellung der Pläne

Brandschadenermittlung

Die Brandursachenermittlung dient der Aufdeckung der Ursachen und dem Ablauf von Bränden. Die Person, die den Schaden hat, muss auch einen Gutachter bestellen. Meistens beauftragen Versicherungen einen forensischen Gutachter zur Brandschadenermittlung, aber in manchen Fällen wird vom Gebäudeinhaber ein zweiter Gutachter zu Rate gezogen.

Benötigen Sie einen Gutachter zur Brandschadensermittlung, so helfen wir Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Partners aus unserem Netzwerk.

Unsere Dienstleistungen im Bereich

Explosionsschutz

Erstellung des Explosionsschutzdokuments

Die Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, in denen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, sind verpflichtet, vor Inbetriebnahme oder vor Veränderung von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bildet hauptsächlich die Gefahrstoffverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, das alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen enthält, die getroffen wurden, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Zu den erforderlichen Maßnahmen zählen insbesondere die Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche für den so genannten Normalbetrieb und deren Einteilung in Zonen. Doch auch besondere Vorgänge und Tätigkeiten, die bei der Zoneneinteilung nicht berücksichtigt werden müssen, sind mit einzubeziehen.

Profitieren Sie von der umfangreichen Erfahrung unserer befähigten Personen. Dabei beraten wir Sie umfassend, führen die erforderlichen Prüfungen durch und erstellen alle weiteren notwendigen Unterlagen, so dass Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Bei der Dokumentation der Ergebnisse seiner Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit der Feststellungen die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen. Dies wird im Rahmen eines Explosionsschutzdokuments weitergehend bewertet und dokumentiert.

Unsere Leistungen zur Erstellung

  • Sichtung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV
  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß §6 GefStoffV

Aus dem Explosionsschutzdokument muss hervorgehen:

  1. Dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind
  2. Dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes)
  3. Ob und welche Bereiche entsprechend Anhang I in Ex-Zonen eingeteilt wurden
  4. Ebenso für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden
  5. Wie die Vorgaben zu wiederkehrenden Prüfungen umgesetzt werden
  6. Welche Prüfungen durchzuführen und welche Prüffristen einzuhalten sind

Bei der Erstellung wird geprüft:

  1. Ob gefährliche Mengen oder einer Konzentrationen verschiedener Gefahrstoffe, Explosionsgefährdungen auslösen können
  2. Ob Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können, vorhanden sind
  3. Ob schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten möglich sind

Es beinhaltet die Dokumentation:

  1. Der ermittelten und bewerteten Explosionsgefährdungen
  2. Der getroffenen Vorkehrungen, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen
  3. Der Bereiche, die in Ex-Zonen eingeteilt wurden
  4. Für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen (primär, sekundär, tertiär) getroffen wurden
  5. Wie die Vorgaben beim Umgang mit Fremdfirmen umgesetzt werden
  6. Welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind

Zündquellenbewertung für Arbeitsmittel

Gemäß Anhang I GefStoffV Nr. 1 hat der Arbeitgeber in explosionsgefährdeten Bereichen sicherzustellen, dass Zündquellen sicher ausgeschlossen sind.

In diesem Zusammenhang dürfen Arbeitsmittel, einschließlich Anlagen und Geräte, Schutzsysteme und den dazugehörigen Verbindungsvorrichtungen, nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten Bereichen sicher verwendet werden können.

Dies gilt auch für Arbeitsmittel (Altgeräte), die bislang ohne ATEX-Kennzeichnung in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben wurden, wenn ihre Verwendung in einer Einrichtung an sich eine potenzielle Zündquelle darstellt.

Sofern in der Gefährdungsbeurteilung nichts anderes vorgesehen ist, sind in explosionsgefährdeten Bereichen Geräte und Schutzsysteme entsprechend den Kategorien der Richtlinie 2014/34/EU auszuwählen.

Unsere Maßnahmen zur Aus­schlie­ßung von Zündquellen

  • Sichtung und Auswertung des Explosionsschutzdokuments
  • Begehung der Bereiche und Aufnahme der potentiellen Zündquellen
  • Bewertung, ob Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen sicher verhindert sind
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Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen

Die Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wird grundsätzlich in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt.

Mit Einführung der neuen BetrSichV im Jahr 2015 wurden auch Änderungen z.B. bei den Fristen zur Durchführung von Prüfungen zur Explosionssicherheit und der technischen Explosionsschutzmaßnahmen eingeführt.

Die Durchführung von Prüfungen zur Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen wird demnach spätestens alle 6 Jahre erforderlich. Die Prüfung der technischen Einrichtungen (Geräte, Schutzsyteme etc.) wird spätestens alle 3 Jahre vorgeschrieben.

Die Prüfung von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen ist nun gemäß BetrSichV spätestens jährlich vorgeschrieben.

Die detaillierte Festlegung des Prüfumfangs und der Prüffristen muss aus dem Explosionsschutzdokument hervorgehen, welches durch den Arbeitgeber gemäß GefStoffV zu erstellen ist.

Implementiert der Arbeitgeber ein qualifiziertes Instandhaltungskonzept, welches eine gleichwertige Sicherheit zur Einhaltung des Explosionsschutzes gewährleistet, so könnten die Prüfungen der technischen Ex-Schutzeinrichtungen alle 3 Jahre und jährlich entfallen und in der Prüfung alle 6 Jahre auf Einhaltung geprüft werden. Hierzu muss das Instandhaltungskonzept erstmalig durch eine befähigte Person oder zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden.

Weiterführende Informationen

Diese Unterlagen werden für eine Prüfung benötigt:

aktuelles Explosionsschutzdokument

Technische Dokumentationen der Anlage (Betriebsanleitung, Konformitätserklärungen, Schaltpläne etc.)

Listen der verwendeten elektrischen und nichtelektrischen explosionsgeschützten Geräte

wenn vorhanden, Nachweise erforderlicher Prüfungen, z. B. von Blitzschutzsystemen, elektrische Anlagen, Potenzialausgleich, MSR-Schutzeinrichtungen, Gaswarneinrichtungen, Lüftungsanlagen, etc.

Unterweisungsdokumentation

Betriebsanweisungen

ggf. Genehmigungsunterlagen der Behörde

ggf. Instandhaltungskonzepten

ggf. Brandschutzkonzepten

Schulungen, Fortbildungen & Unterweisungen

Mit der ecoprotec Akademie bieten wir unseren Kunden ein nachhaltiges Bildungskonzept.

Wir stehen Ihnen mit folgenden Leistungen zur Seite:

  • Inhouse Seminare
  • e-Learning Portale
  • Erstellung von Unterweisungen

In vielen Fällen ist es sinnvoll, Fort- und Weiterbildungen hausintern durchzuführen. Nutzen Sie unsere Kompetenz direkt bei Ihnen vor Ort: Mit gezielten Seminaren sowie Unterweisungen und ganzheitlicher Bildungsberatung.

Wir übernehmen für Sie die Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, die den Bedürfnissen und Wünschen Ihres Unternehmens entsprechen.

Entdecken Sie unsere Akademie
Frau interessiert Akademie Schulungen

Einblicke in die Dienstleistung

Brand- und Explosionsschutz

Beratung von Kunden im Bereich des Explosionsschutzes in über 250 Projekten deutschlandweit
Brand- und Explosionsschutz
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Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für verschiedene Branchen
Brand- und Explosionsschutz
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Durchführung der Prüfung von explosionsgeschützten Anlagen
Brand- und Explosionsschutz
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Stellung des Brandschutzbeauftragten in der Lebensmittelverarbeitungsindustrie, Holz- und Kunststoffindustrie sowie Metallindustrie
Brand- und Explosionsschutz
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Erstellung der Flucht- und Rettungspläne für öffentliche Gebäude, Schulen und Bürogebäude
Brand- und Explosionsschutz
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Aus- und Weiterbildung der Brandschutzhelfer
Brand- und Explosionsschutz
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Mitwirkung bei der Umsetzung von Auflagen aus Brandschutzkonzepten
Brand- und Explosionsschutz
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