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Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Jedes Unternehmen arbeitet mit Daten, die unter das Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) fallen.
Aus diesem Grund müssen Unternehmen ab einer Größe von 10 Mitarbeitern einen Daten- schutzbeauftragten (DSB) schriftlich bestellen und die Regelungen des BDSG umsetzen.
Ist dies nicht erfolgt, können empfindliche Strafen auf die Unternehmer zukommen.
Die Regelung zur Bestellung eines DSB gemäß
§ 4f BDSG gilt auch für kleine und mittelständische
Betriebe.
Die ecoprotec gmbh unterstützt den Unternehmer
bei der Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem
§ 4g BDSG ergeben.
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